Briefwahl beantragen in Duisburg (Nordrhein-Westfalen)

Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Duisburg die notwendigen Unterlagen für die Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Duisburg, Nordrhein-Westfalen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Duisburg?

Früher benötigte man für die Nutzung der Briefwahl eine Begründung. Das ist seit 2008 nicht mehr nötig. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Duisburg Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Duisburg Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Briefwahl hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Duisburg persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Duisburg hier beantragen:

Burgplatz 19,47051 Duisburg

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Duisburg:
Website der Stadt: https://www.duisburg.de/

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Duisburg:
47051 47053 47055 47057 47058 47059 47119 47137 47138 47139 47166 47167 47169 47178 47179 47198 47199 47226 47228 47229 47239 47249 47269 47279 47001 47002 47003 47004 47005 47006 47007 47008 47009 47010 47011 47012 47013 47014 47015 47023 47024 47025 47026 47027 47028 47029 47032 47101 47102 47103 47104 47105 47106 47107 47108 47121 47122 47123 47124 47125 47126 47127 47130 47131 47141 47142 47143 47144 47145 47148 47149 47150 47151 47152 47171 47172 47173 47181 47182 47183 47184 47187 47188 47190 47201 47202 47203 47204 47205 47206 47207 47208 47209 47210 47231 47232 47233 47241 47251 47252 47261 47262 47271.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Duisburg Ihre Unterlagen für die Briefwahl an Ihre Anschrift. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Duisburg der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Duisburg?

Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl in Duisburg erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Duisburg
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Füllen Sie nun die Wahlunterlagen vollständig aus. Achten Sie darauf, Ihre Kreuzchen für Erst- und/oder Zweitstimme nicht im Beisein anderer Personen zu machen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Lassen Sie sich bei Ihrer Wahl nicht von außen beeinflussen und folgen Sie allein Ihrem Gewissen. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei den Bürgerdiensten in Duisburg ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr bei der Stadt in Duisburg vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Briefwahl spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Duisburg: 47051 47053 47055 47057 47058 47059 47119 47137 47138 47139 47166 47167 47169 47178 47179 47198 47199 47226 47228 47229 47239 47249 47269 47279 47001 47002 47003 47004 47005 47006 47007 47008 47009 47010 47011 47012 47013 47014 47015 47023 47024 47025 47026 47027 47028 47029 47032 47101 47102 47103 47104 47105 47106 47107 47108 47121 47122 47123 47124 47125 47126 47127 47130 47131 47141 47142 47143 47144 47145 47148 47149 47150 47151 47152 47171 47172 47173 47181 47182 47183 47184 47187 47188 47190 47201 47202 47203 47204 47205 47206 47207 47208 47209 47210 47231 47232 47233 47241 47251 47252 47261 47262 47271

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl 47051
Kennzeichen DU
Website Zur Website
Einwohner 491231

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Duisburg“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Duisburg gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.