Die Briefwahl ist nicht nur in Deutschland sehr beliebt. Auch in vielen anderen Ländern wird sie seit vielen Jahren genutzt und gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich dazu. Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt, dass die Briefwahl allerdings gar nicht so selbstverständlich ist. In Luxemburg wurde diese erst 2018 für alle Wählerinnen und Wähler eingeführt. Wir fassen zusammen, wie die Luxemburger die Briefwahl annehmen und wieso es in dem Land immer noch eine Wahlpflicht gibt.
Anzahl der Briefwähler steigt stetig
Seit dem Jahr 2018 ist es für Menschen in Luxemburg auch ohne Begründung möglich, ihre Stimme per Brief abzugeben. Ähnlich wie in Deutschland kann die Briefwahl einfach beantragt werden – dafür sind keine Gründe, Atteste oder Ähnliches nötig.
Als 2018 die Parlamentswahlen in Luxemburg stattfanden, haben 16,4 auf Anhieb an der Briefwahl teilgenommen. Nach der Corona-Pandemie waren es bei den Gemeindewahlen Mitte 2023 dann schon 20 Prozent der Luxemburger, die ihre Stimme per Brief abgegeben haben.
Wie in vielen anderen Ländern hat auch in Luxemburg die Corona-Pandemie ihre Spuren hinterlassen. Bei der Parlamentswahl im Oktober 2023 zeichnete sich schon vor der Wahl ein neuer Rekord bei den Briefwählern ab. 70.242 hätten sich für die Wahl per Brief registriert: Das sind 24,7 Prozent der Luxemburger.
Die Quote der Briefwähler ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Am höchsten ist sie in Garnich im Wahlbezirk Süden. Dort liegt die Briefwahlquote bei 37,1 Prozent.
Im Ausland lebende Luxemburger dürfen ebenfalls per Brief an Wahlen teilnehmen. Bei der Parlamentswahl 2023 waren es knapp 6.400 Menschen, die aus dem Ausland teilgenommen haben. Diese müssen sich dafür registrieren und erhalten dann rechtzeitig ihre Unterlagen.
Was hat es mit der Wahlpflicht in Luxemburg auf sich?
Luxemburg ist eines der wenigen europäischen Länder, das noch eine Wahlpflicht hat. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Stimme abzugeben. Das gilt für alle Luxemburger – ausgenommen sind Personen über 75 Jahre sowie Menschen, die im Ausland leben.
Offiziell liegt die Strafe bei 100 bis 250 Euro. Wer mehrmals nicht an einer Wahl teilnimmt, dem droht eine Strafe von 500 bis 1.000 Euro. In der Praxis wurde jedoch seit 1964 keine Strafe mehr verhängt.
Auch europäische Länder, wie Belgien, Italien und Liechtenstein, haben offiziell eine Wahlpflicht. Diese werden jedoch nicht durchgesetzt und es gibt keine Strafen mehr.