Was ist Briefwahl?
Mit der Briefwahl kannst du bei einer Wahl in Deutschland deine Stimme abgeben, ohne am Wahltag persönlich im Wahllokal vor Ort sein zu müssen. Der Ablauf ist einfach: Du beantragst kostenfrei die Briefwahlunterlagen bei deiner Stadt, füllst diese aus und lässt sie bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr deiner Gemeinde zukommen. Bequem, einfach und für jeden Wahlberechtigten möglich!
Vorteile der Briefwahl
Eine Briefwahl hat zahlreiche Vorteile, sowohl für dich persönlich als auch für die Stärkung der Demokratie in Deutschland. Die Möglichkeit zur Wahl per Post erleichtert allen Wahlberechtigten in der BRD die Teilnahme an der Wahl. So sorgt sie für eine insgesamt höhere Wahlbeteiligung, da nicht alle am Wahltag zur Stimmabgabe vor Ort im Wahllokal erscheinen können oder möchten.
Zu den Vorteilen der Briefwahl zählen:
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Teilnahme an der Wahl trotz Alter
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Teilnahme an der Wahl trotz Behinderung
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Teilnahme an der Wahl trotz Krankheit
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Teilnahme an der Wahl für Gefangene
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Teilnahme an der Wahl bei Urlaubsreisen am Wahltag
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Teilnahme an der Wahl trotz Verhinderung am Wahltag
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Bequemlichkeit
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Erledigung der Wahl zu einem weitgehend selbstgewählten Zeitpunkt
Die Briefwahl ermöglicht somit Flexibilität und sorgt somit dafür, dass wirklich alle wählen gehen können.
Das Recht auf Briefwahl
Wahlen in Deutschland basieren auf mehreren Wahlrechtsgrundsätzen. Dazu gehören:
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Allgemeinheit der Wahl: Das Wahlrecht steht allen (volljährigen und mündigen) Staatsbürger:innen zu – unabhängig von Alter, Geschlecht, Bevölkerungsgruppe, Berufsgruppe, politische Strömung, etc.
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Unmittelbarkeit der Wahl: Wähler:innen stimmen immer persönlich und ohne Wahlmänner oder Wahlfrauen ab – eine sogenannte „direkte Wahl“.
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Freiheit der Wahl: Die Wahlvorschläge sind frei und nicht vorgegeben und es wird garantiert, dass das Wahlrecht wahrgenommen werden kann und eine Möglichkeit der Auswahl besteht.
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Gleichheit der Wahl: Alle abgegebenen Stimmen sind gleich viel wert, unabhängig von Bildung, Qualifikation oder Gesellschaftsschicht der Wahlberechtigten.
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Wahlgeheimnis: Die Wahl ist geheim, um die Unbeeinflussbarkeit der Wahlberechtigten sicherzustellen. Im Wahllokal wird dies beispielsweise durch die blickdichte Wahlkabine, das Falten des Wahlzettels und den Einwurf in die Urne sichergestellt.
Die Briefwahl wurde zur Bundestagswahl 1957 eingeführt, um den ersten Wahlrechtsgrundsatz, die „Allgemeinheit der Wahl“, sicherzustellen. In der BRD sollen alle Wahlberechtigte die Gelegenheit haben, möglichst einfach zu wählen.
Ursprünglich war die Briefwahl daher als Wahlalternative für kranke, alte und behinderte Menschen gedacht, die nicht ohne Weiteres vor Ort im Wahllokal erscheinen konnten. Heutzutage erfreut sich die Briefwahl auch bei Uneingeschränkten zunehmender Beliebtheit – besonders in Großstädten und im Westen von Deutschland.
Ein Faktor für den Erfolg der Briefwahl ist der Wegfall der Begründungspflicht im Jahr 2008. Ursprünglich musste die Briefwahl begründet werden. So versuchte man, ein Problem zu vermeiden: Bei der Briefwahl kann nicht sichergestellt werden, dass Wahlberechtigte wirklich frei und unbeeinflusst ihre Stimme abgeben können.
Am 17. März 2008 wurde jedoch die Abschaffung der Antragsgründe für die Briefwahl beschlossen, um den Zugang zur Briefwahl – und somit zur Stimmabgabe – einfacher zu machen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Geänderte Lebensumstände wie die zunehmende Mobilität der Menschen und die Erwartungshaltung, Grundrechte auch bequem von zu Hause aus wahrnehmen zu können, waren wichtige Aspekte bei dieser Entscheidung.
Briefwahl in Zahlen
Die Briefwahl wurde im Laufe der Jahre immer beliebter und mauserte sich von der Sonderlösung zu einer beinahe alltäglichen Variante zur Wahl. Bis in die 1990er Jahre betrug der Anteil der Briefwähler:innen meist um die 10 %; anschließend stieg der Anteil der vorgezogenen Wahlen rasant. Im Jahr 2013 erfolgte fast ein Viertel aller Wahlen per Briefwahl. 2017 war es beinahe ein Drittel.
Interessant ist, dass knapp die Hälfte als vorgezogene Urnenwahl durchgeführt wurden; die andere Hälfte der Wahlen fand per Post statt.
Die folgende Liste zeigt die Anteile der Briefwahl-Nutzer:innen an der Wählerschaft bei den Bundestagswahlen
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Bundestagswahl 1957: 4,9 %
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Bundestagswahl 1965: 7,3 %
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Bundestagswahl 1969: 7,1 %
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Bundestagswahl 1972 : 7,2 %
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Bundestagswahl 1976: 10,7 %
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Bundestagswahl 1980 : 13,0 %
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Bundestagswahl 1983: 10,7 %
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Bundestagswahl 1987: 10,9 %
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Bundestagswahl 1990: 9,8 %
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Bundestagswahl 1994: 13,4 %
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Bundestagswahl 1998: 16,0 %
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Bundestagswahl 2002: 18,0 %
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Bundestagswahl 2005: 18,7 %
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Bundestagswahl 2009: 21,4 %
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Bundestagswahl 2013: 24,3 %
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Bundestagswahl 2017: 28,6 %
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Bundestagswahl 2021 47,3 %
(Quelle: Bundeswahlleiter/in):
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