Rekordbeteiligung bei Briefwahl
in Rheinland-Pfalz erwartet
Die Wahl zum 18. Landtag in Rheinland-Pfalz findet am Sonntag, 14. März 2021, statt. Rund 3,1 Millionen Wahlberechtigte können ihre Stimmen abgeben. Dabei wird die Briefwahl aufgrund der Corona-Pandemie vermutlich beliebter sein denn je.
Hier geht's zu deinem Briefwahlantrag
Solange es pandemiebedingt keine amtliche Anordnung zur Briefwahl gibt, beantragst du die Unterlagen für die Briefwahl zur Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz wie gewohnt bei deinem zuständigen Wahlamt. Das geht persönlich bei deiner Verwaltung, per Post, Mail oder Fax und mancherorts auch online.
Bereits jetzt kannst du deine Stimme per Post oder persönlich im Wahlamt abgeben. Spätestens am Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr, musst du deinen Antrag gestellt haben. Danach ist das nur in besonderen Ausnahmefällen – etwa wegen plötzlicher Krankheit – möglich. Kannst oder willst du deinen Briefwahlantrag nicht persönlich stellen, darf das eine andere Person mit deiner schriftlichen Vollmacht erledigen.
Spätestens bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr muss dein Stimmzettel im zuständigen Wahlbüro eintreffen. Andernfalls wird deine Stimme nicht gezählt! Beachte die Postlaufzeiten. In der Regel solltest du die Unterlagen bis spätestens Donnerstag, 11. März 2021, abschicken – besser noch etwas früher.
So beantragst du die Unterlagen zur Briefwahl in deiner Stadt oder Gemeinde.
Mitmachen dürfen Wahlberechtigte ab 18 Jahren
Wahlberechtigt sind zur Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz etwa 3,1 Millionen Menschen. Wählen dürfen Deutsche ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz leben und nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Du hast die Wahl zwischen 12 zugelassenen Parteien und einer Wählervereinigung:
- SPD (Spitzenkandidatin: Malu Dreyer)
- CDU (Spitzenkandidat: Christian Baldauf)
- AfD (Spitzenkandidat: Michael Frisch)
- FDP (Spitzenkandidatin: Daniela Schmitt)
- Grüne (Spitzenkandidatin: Anne Spiegel)
- Die PARTEI
- Freie Wähler
- Klimaliste RLP e.V.
- Linke
- ÖDP
- Piratenpartei
- Tierschutzpartei
- Volt
Wie viele Kreuzchen gebe ich per Post ab?
Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz haben Wähler:innen zwei Stimmen: Mit der Erststimme (Wahlkreisstimme) wählst du den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin aus deinem Wahlkreis in den Landtag.
Deine Zweitstimme kannst du einer Partei oder Wählervereinigung geben. Diese Stimme entscheidet darüber, wie die Sitze im Landtag verteilt werden. Bei der Landtagswahl gilt die Fünf-Prozent-Hürde: Nur Parteien oder Vereinigungen, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, ziehen in den Landtag ein.
Mache mit und stimme ab
Bestimme für die kommenden fünf Jahre mit darüber, wer dich in deinem Landesparlament vertritt. Geh wählen – ganz gleich, ob am Wahlsonntag in deinem Wahllokal oder per Briefwahl.