Die meisten Wählerinnen und Wähler sind es gewohnt, nur in Deutschland zu wählen. Bei Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft ergeben sich einige Besonderheiten: Denn sie wählen nicht nur in Deutschland, sondern auch in einem zweiten Land. Wir fassen zusammen, was dabei wichtig ist und wieso die Briefwahl dabei eine große Hilfe ist.
Jeweils eine Stimme pro Land
Mit einer doppelten Staatsbürgerschaft haben Menschen die Möglichkeit, aktiv am politischen Leben in zwei Ländern teilzunehmen. Sie geben nicht nur in Deutschland ihre Stimme ab, sondern auch in ihrem Heimatland. Was auf den ersten Blick simpel klingt, ist in der Praxis oftmals sehr kompliziert.
Denn es gibt eine Vielzahl an Vorschriften und länderspezifischen Regelungen. Ein Grundsatz gilt jedoch für alle Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Sie haben die Möglichkeit, eine Stimme pro Land abzugeben und somit an Wahlen teilzunehmen. Wie das in der Praxis aussieht, unterscheidet sich teilweise deutlich.
Wahl im Konsulat vs. Briefwahl
Natürlich ist es den allermeisten Menschen nicht möglich, wegen einer Wahl in ihr Heimatland zu fliegen. Möchten sie an der Wahl in ihrem Heimatland teilnehmen, muss also eine Alternative genutzt werden. Welche Möglichkeiten es gibt, hängt davon ab, von welchem Land sie die zweite Staatsbürgerschaft haben.
Viele Länder schreiben vor, dass im Ausland lebende Wahlberechtigte im Konsulat wählen müssen. Hat ein Wähler beispielsweise auch die bulgarische Staatsbürgerschaft, dann muss er das bulgarische Konsulat in Deutschland am Wahltag aufsuchen, um seine Stimme abzugeben. Dabei stehen Wählerinnen und Wähler oftmals vor dem Problem, weite Strecken zurücklegen zu müssen, um das Konsulat zu erreichen.
Viele europäische Länder haben deutlich angenehmere Lösungen. Einige Länder bieten für im Ausland lebende Wahlberechtigte die Briefwahl an. Dazu zählen etwa Frankreich, Italien, Portugal, Schweden und Ungarn. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft werden ihre Briefwahlunterlagen dann einfach nach Deutschland geschickt und sie können komfortabel an der Wahl teilnehmen.
Haben Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft bei der Europawahl zwei Stimmen?
Für Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft ergibt sich bei der Europawahl ein Dilemma: In welchem Land stimmen sie ab? Oder dürfen sie sogar zweimal an der Europawahl teilnehmen?
Tatsächlich sind die geltenden Regelungen derzeit noch nicht vollkommen ausgereift. Grundsätzlich ist es allen Personen nur einmal erlaubt, ihre Stimme für die Europawahl abzugeben. Auch, wenn sie die Staatsbürgerschaft von zwei europäischen Staaten haben, dürfen sie nur eine Stimme abgeben. In der Praxis werden EU-Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft derzeit von beiden Ländern zur Stimmabgabe aufgefordert.
Das Problem dabei ist, dass die Staaten untereinander nicht miteinander kommunizieren. Es gibt somit keinen Abgleich der Wählerlisten und theoretisch wäre es möglich, zwei Stimmen bei der Europawahl abzugeben. Bei Verstößen drohen jedoch Freiheitsstrafen und Geldstrafen – es würde sich bei doppelter Stimmabgabe um Wahlfälschung handeln.
Es handelt sich dabei um eine Lücke im EU-Recht, die bislang nicht geschlossen werden konnte. Es heißt, dass bereits entsprechende Anträge eingereicht worden seien, um die Situation zu beheben.