Briefwahl beantragen in Bubsheim (Baden-Württemberg)
Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Bubsheim die notwendigen Briefwahl-Dokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Bubsheim, Baden-Württemberg und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Bubsheim?
Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Bubsheim Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Bubsheim Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahl-Dokumente hinzugefügt.
Ihren Wahlschein können Sie in Bubsheim persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahl-Dokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in Bubsheim hier beantragen:
Bergstraße 2, 78585 Bubsheim
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Bubsheim:
Website der Stadt: http://www.bubsheim.de/
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Bubsheim:
78585.
Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Bubsheim Ihre Briefwahl-Dokumente an Ihre Adresse. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich im Bürgeramt abgeholt werden.
Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Bubsheim der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Wie wähle ich per Briefwahl in Bubsheim?
Wenn Sie die Briefwahl-Dokumente in Bubsheim erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Bubsheim
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Füllen Sie nun die Wahlunterlagen vollständig aus. Achten Sie darauf, Ihre Kreuzchen für Erst- und/oder Zweitstimme nicht im Beisein anderer Personen zu machen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Lassen Sie sich bei Ihrer Wahl nicht von außen beeinflussen und folgen Sie allein Ihrem Gewissen. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich im Bürgeramt in Bubsheim ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Bubsheim vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahl-Dokumente spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.
Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Bubsheim: 78585
Bubsheim
Baden-Württemberg Briefwahl beantragenBundesland | Baden-Württemberg |
Landkreis | Tuttlingen |
Postleitzahl | 78585 |
Kennzeichen | TUT |
Website | Zur Website |
Einwohner | 1301 |
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Briefwahl beantragen
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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Bubsheim“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Bubsheim gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.