Briefwahl beantragen in Gäufelden (Baden-Württemberg)
Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Gäufelden wählen. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Gäufelden die notwendigen Briefwahldokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Gäufelden, Baden-Württemberg und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Gäufelden?
Früher benötigte man für die Nutzung der Briefwahl eine Begründung. Das ist seit 2008 nicht mehr nötig. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Gäufelden Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Gäufelden Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahldokumente hinzugefügt.
Ihren Wahlschein können Sie in Gäufelden persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahldokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in Gäufelden hier beantragen:
Rathausplatz 1, 71126 Gäufelden
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Gäufelden:
Website der Stadt: http://www.gaeufelden.de/
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Gäufelden:
71126 71121 71122 71125.
Nach der Antragstellung versendet die Stadt Gäufelden Ihre Briefwahldokumente an Ihre Anschrift. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.
Unser Tipp: Beantragen Sie die Briefwahl bereits einige Wochen vor der Wahl. Für gewöhnlich ist die Antragstellung ab etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin möglich.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Brief ist in Gäufelden der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Wie wähle ich per Briefwahl in Gäufelden?
Wenn Sie die Briefwahldokumente in Gäufelden erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Gäufelden
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Füllen Sie nun die Wahlunterlagen vollständig aus. Achten Sie darauf, Ihre Kreuzchen für Erst- und/oder Zweitstimme nicht im Beisein anderer Personen zu machen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Lassen Sie sich bei Ihrer Wahl nicht von außen beeinflussen und folgen Sie allein Ihrem Gewissen. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Versiegeln Sie den Briefumschlag. Es ist nicht notwendig, den Brief zu frankieren, wenn Sie ihn aus Deutschland versenden. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei den Bürgerdiensten in Gäufelden ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Gäufelden vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahldokumente spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.
Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Gäufelden: 71126 71121 71122 71125
Gäufelden
Baden-Württemberg Briefwahl beantragenBundesland | Baden-Württemberg |
Landkreis | Böblingen |
Postleitzahl | 71126 |
Kennzeichen | BB |
Website | Zur Website |
Einwohner | 9231 |
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Briefwahl beantragen
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Briefwahl beantragenZur Beantragung der Briefwahl per Email senden Sie einfach eine Mail mit Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort an info@gaeufelden.de.
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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Gäufelden“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Gäufelden gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.