Briefwahl beantragen in Stetten (Baden-Württemberg)

Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Stetten die notwendigen Unterlagen für die Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Stetten, Baden-Württemberg und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Stetten?

Früher benötigte man für die Nutzung der Briefwahl eine Begründung. Das ist seit 2008 nicht mehr nötig. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Stetten Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Stetten Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Briefwahl hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Stetten persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Stetten hier beantragen:

Schlosshof 1, 72510 Stetten

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Stetten:
Website der Stadt: http://www.stetten-akm.de/

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Stetten:
88719 72510 72506 72507.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Stetten Ihre Unterlagen für die Briefwahl an Ihre Anschrift. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Brief ist in Stetten der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Stetten?

Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl in Stetten erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Stetten
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Gemeinde in Stetten ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Stetten vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Briefwahl spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Stetten: 88719 72510 72506 72507

Verwandte Städte

Bundesland Baden-Württemberg
Landkreis Sigmaringen
Postleitzahl 88719
Kennzeichen FN
Website Zur Website
Einwohner 4798

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Stetten“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Stetten gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.