Briefwahl beantragen in Wiesenbach (Baden-Württemberg)
Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Wiesenbach die notwendigen Briefwahl-Dokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Wiesenbach, Baden-Württemberg und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Wiesenbach?
Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Wiesenbach Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Wiesenbach Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahl-Dokumente hinzugefügt.
Ihren Wahlschein können Sie in Wiesenbach persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahl-Dokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in Wiesenbach hier beantragen:
Hauptstraße 26,69257 Wiesenbach
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Wiesenbach:
Website der Stadt: http://www.wiesenbach.eu/
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Wiesenbach:
69257.
Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Wiesenbach Ihre Briefwahl-Dokumente an Ihre Adresse. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.
Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Wiesenbach der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Wie wähle ich per Briefwahl in Wiesenbach?
Wenn Sie die Briefwahl-Dokumente in Wiesenbach erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Wiesenbach
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei den Bürgerdiensten in Wiesenbach ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Wiesenbach vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahl-Dokumente spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.
Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Wiesenbach: 69257
Wiesenbach
Baden-Württemberg Briefwahl beantragenBundesland | Baden-Württemberg |
Landkreis | Rhein-Neckar-Kreis |
Postleitzahl | 69257 |
Kennzeichen | HD |
Website | Zur Website |
Einwohner | 3093 |
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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Wiesenbach“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Wiesenbach gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.