Briefwahl beantragen in Gemünden (Bayern)

Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Gemünden die notwendigen Unterlagen für die Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Gemünden, Bayern und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Gemünden?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Gemünden Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Gemünden Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Wahl per Post hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Gemünden persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Wahl per Post beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Gemünden hier beantragen:

Scherenbergstr. 5, 97737 Gemünden

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Gemünden:
Website der Stadt: http://www.stadt-gemuenden.de/

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Gemünden:
97737 97731 97732 97733.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Gemünden Ihre Unterlagen für die Wahl per Post an Ihre Anschrift. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich im Bürgeramt abgeholt werden.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Gemünden der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Gemünden?

Wenn Sie die Unterlagen für die Wahl per Post in Gemünden erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Gemünden
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Stadt in Gemünden ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Gemünden vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Wahl per Post spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Gemünden: 97737 97731 97732 97733

Bundesland Bayern
Landkreis Main-Spessart
Postleitzahl 97737
Kennzeichen MSP
Website Zur Website
Einwohner 10069

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Gemünden“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Gemünden gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.