Briefwahl beantragen in Leutenbach (Bayern)
Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Beantragen Sie einfach die Briefwahl, um schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Leutenbach die notwendigen Briefwahldokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Leutenbach, Bayern und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Leutenbach?
Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Leutenbach Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Leutenbach Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahldokumente hinzugefügt.
Ihren Wahlschein können Sie in Leutenbach persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahldokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in Leutenbach hier beantragen:
St.-Moritz-Straße 5,91359 Leutenbach
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Leutenbach:
Website der Stadt: http://www.gemeinde-leutenbach.de/
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Leutenbach:
91359.
Nach der Antragstellung versendet die Stadt Leutenbach Ihre Briefwahldokumente an Ihre Adresse. Sie können Ihren Wahlschein auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Bürgeramt abholen.
Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Brief ist in Leutenbach der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Wie wähle ich per Briefwahl in Leutenbach?
Wenn Sie die Briefwahldokumente in Leutenbach erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Leutenbach
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Gemeinde in Leutenbach ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr bei der Stadt in Leutenbach vorliegen. Wenn Ihr Brief später eingeht, kann Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahldokumente spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.
Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Leutenbach: 91359
Leutenbach
Bayern Briefwahl beantragenBundesland | Bayern |
Landkreis | Forchheim |
Postleitzahl | 91359 |
Kennzeichen | FO |
Website | Zur Website |
Einwohner | 1632 |
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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Leutenbach“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Leutenbach gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.