Briefwahl beantragen in Schwaig (Bayern)
Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Schwaig wählen. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Schwaig die notwendigen Briefwahlunterlagen beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Schwaig, Bayern und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Schwaig?
Früher benötigte man für die Nutzung der Briefwahl eine Begründung. Das ist seit 2008 nicht mehr nötig. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Schwaig Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Schwaig Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt.
Ihren Wahlschein können Sie in Schwaig persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in Schwaig hier beantragen:
Gartenstraße 1,90571 Schwaig b.Nürnberg
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Schwaig:
Website der Stadt: http://www.schwaig.de/
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Schwaig:
90571 90563 90564 90565 90567.
Nach der Antragstellung versendet die Stadt Schwaig Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Anschrift. Sie können Ihren Wahlschein auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Bürgeramt abholen.
Übrigens: Es ist sinnvoll. die Wahlunterlagen mindestens einen bis anderthalb Monate vor der Wahl zu beantragen. So haben Sie ausreichend Zeit, die Dokumente auszufüllen und zu versenden.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Schwaig der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Wie wähle ich per Briefwahl in Schwaig?
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen in Schwaig erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Schwaig
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Gemeinde in Schwaig ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltermin um 18:00 Uhr bei der Stadt in Schwaig vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.
Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Schwaig: 90571 90563 90564 90565 90567
Schwaig
Bayern Briefwahl beantragenBundesland | Bayern |
Landkreis | Nürnberger Land |
Postleitzahl | 90571 |
Kennzeichen | LAU |
Website | Zur Website |
Einwohner | 8593 |
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Briefwahl beantragen
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Briefwahl beantragenSie können einfach ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle senden, Wir haben hier auf der Seite alle nötigen Informationen für Sie zusammengetragen.
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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Schwaig“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Schwaig gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.