Über Landtag und Verfassung mit der Briefwahl abstimmen
Rund 4,4 Millionen Menschen in Hessen sind am 28. Oktober 2018 zur Landtagswahl aufgerufen. Gleichzeitig stimmen sie über 15 mögliche Änderungen in der hessischen Landesverfassung ab. An diesem Volksentscheid können sie auch per Briefwahl teilnehmen.
Ein Punkt, über den die hessischen Wahlberechtigten entscheiden sollen: Die Abschaffung der Todesstrafe. Tatsächlich hat Hessen als einziges Bundesland die Todesstrafe noch in seiner Verfassung verankert. Faktisch könnte sie allerdings niemand mehr verhängen. Hier gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Todesstrafe wurde in Deutschland bereits 1949 im Grundgesetz abgeschafft. Jetzt soll auch der Text der hessischen Verfassung angepasst werden.
Konkret geht es um folgende Artikel: (Änderung und Streichung gefettet)
Artikel 21
(1) „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
(2) „Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.“
(3) „Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.“
Artikel 109
(1) „Der Ministerpräsident übt namens des Volkes das Recht der Begnadigung aus. Er kann die Befugnis auf andere Stellen übertragen. Die Bestätigung eines Todesurteils bleibt der Landesregierung vorbehalten.“ (Quelle: https://www.verfassung-hessen.de/todesstrafe)
Briefwahl auch zu Kinderrechten und Gleichberechtigung
Die Todesstrafe ist nicht der einzige Punkt in der hessischen Verfassung, über den die Wahlberechtigten per Post abstimmen können. In 14 weiteren Punkten geht es zum Beispiel um die Themen Kinderrechte, Gleichberechtigung, Nachhaltigkeit oder Datenschutz.
Die hessische Verfassung ist seit dem 1. Dezember 1946 in Kraft. Drei Jahre später wurde die Bundesrepublik gegründet und das Grundgesetz erlassen. Der Verfassungstext in Hessen wurde seit Bestehen nur in wenigen Punkten an gesellschaftliche und politische Veränderungen angepasst. Das soll sich nun ändern. Ihr stimmt etwa über Instrumente der direkten Demokratie wie Volksbegehren und -entscheide oder über ein Bekenntnis zur Europäischen Union ab. Außerdem sollen die Sport- und Kulturförderung neu in die Verfassung aufgenommen werden.
Ihr seht: Bei diesem Volksentscheid könnt ihr wesentlich über die Zukunft eures Bundeslandes mitentscheiden. Macht mit und geht am 28. Oktober 2018 wählen. Bestimmt über euren neuen Landtag und eure Verfassung. Das geht ganz einfach an der Wahlurne oder auch per Briefwahl.
So bestimmst du beim Volksentscheid in Hessen mit
Wenn du in Hessen wahlberechtigt bist, bekommst du alle Unterlagen für den Volksentscheid mit den Stimmzetteln für die Landtagswahl zugeschickt. Du darfst wählen, wenn du deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin und mindestens 18 Jahre alt bist. Außerdem muss dein Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Hessen liegen.
Du kannst entscheiden, ob du deine Stimmen im Wahllokal abgeben willst oder lieber per Post. Den Antrag zur Briefwahl in Hessen 2018 stellst du je nach Wahlbezirk persönlich, online oder schriftlich.