Streiks sind in Deutschland gerade in aller Munde. Was wäre, wenn die Post vor einer anstehenden Wahl streiken würde? Wäre das überhaupt erlaubt? Was würde das für die Abstimmung bedeuten? Wir fassen die Hintergründe zusammen.
Wiederholungswahl in Berlin: 2-tägiger Streik hat keine Auswirkungen auf die Briefwahl
Im Februar 2023 stand in Berlin die Wahlwiederholung an. Als wäre dieses Szenario nicht schon chaotisch genug gewesen, kündigte sich dann auch noch ein Streik der Post an. Insgesamt hat diese ihre Arbeit für zwei Tage niedergelegt. Der Wahlleiter zeigte sich besorgt und forderte die Wählerinnen und Wähler auf, ihre Unterlagen schnellstmöglich zurückzuschicken.
Nach der Wahl zeigte sich: Der kurze Streik hat zu keinerlei Auswirkungen geführt, da er nicht unmittelbar vor der Wahl stattgefunden hat. Wählerinnen und Wähler hätten lediglich etwas länger auf die Zusendung ihrer beantragten Briefwahlunterlagen warten müssen.
Poststreik unmittelbar vor einer Wahl?
Die Wahlunterlagen werden in Deutschland von der Deutschen Post verschickt. Rund um Wahlen kommt es dadurch zu einem erhöhten Aufkommen an Briefen, was der Konzern von langer Hand einplant.
So kommt es vor Wahlen etwa zu Sonderleerungen und die roten Umschläge können von der Post priorisiert transportiert werden. Einige Behörden setzen zudem auf Kurierdienste, um alle Unterlagen fristgerecht zuzustellen.
Bislang waren keinerlei größeren Streiks vor oder gar während Wahlen geplant. Dass dieser Fall eintreffen wird, gilt als unwahrscheinlich. Denkbar ist jedoch, dass es einige Wochen vereinzelt zu Streiks kommt, wie etwa bei der Wiederholungswahl in Berlin.
Was mache ich, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig abgeschickt habe?
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Samstag vor der Wahl in den Wahlbüros eingehen. Am Wahlsonntag findet keine Zustellung durch die Post mehr statt. Was kannst du also tun, wenn du vergessen hast, deinen Umschlag zur Post zu bringen?
In diesem Fall kannst du deine Briefwahlunterlagen persönlich bei deinem Wahlamt oder der zuständigen Gemeinde abgeben. Sie werden dann an die entsprechende Stelle weitergeleitet und können am Sonntag ausgezählt werden.