Briefwahl beantragen in Wiesenburg (Brandenburg)

Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Wiesenburg die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Wiesenburg, Brandenburg und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Wiesenburg?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Wiesenburg Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Wiesenburg Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen zur Briefwahl hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Wiesenburg persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen zur Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Wiesenburg hier beantragen:

[verwaltungs_anschrift]

Leider haben wir für Wiesenburg noch keine Adresse der für die Briefwahl zuständigen Stelle in unserer Datenbank. Wenn Sie möchten, können Sie uns helfen, indem Sie uns diese Daten über das Korrekturformular zusenden.

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Wiesenburg:
14825.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Wiesenburg Ihre Unterlagen zur Briefwahl an Ihre Adresse. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Wiesenburg der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Wiesenburg?

Wenn Sie die Unterlagen zur Briefwahl in Wiesenburg erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Wiesenburg
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich im Bürgerbüro in Wiesenburg ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Wiesenburg vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Unterlagen zur Briefwahl spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Wiesenburg: 14825

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Wiesenburg

Brandenburg Briefwahl beantragen
Bundesland Brandenburg
Postleitzahl 14825

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Leider haben wir für Wiesenburg noch keinen Link für die Onlinebeantragung gefunden. Wenn Sie möchten können Sie uns helfen unsere Datenbank zu vervollständigen. Schicken Sie uns einfach eine Mail mit dem Link zum Antragsformular für Wiesenburg an die unten angegebene Adresse.

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Zur Beantragung der Briefwahl per Email senden Sie einfach eine Mail mit Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort an gemeinde@wiesenburgmark.de.

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Sie können einfach ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle senden, Wir haben hier auf der Seite alle nötigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Adressinformationen

Bitte beachte: Wir versuchen alle Daten und Informationen zu den Wahlbüros in unserer Datenbank so aktuell wie möglich zu halten. Solltest du einen Fehler in unserer Datenbank gefunden haben, hilf uns bei der Fehlerbehebung indem du uns die passenden Daten über unser Korrekturformular zusendest. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit unserer Datenbankeinträge.