Briefwahl beantragen in Jesberg (Hessen)

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Jesberg wählen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Jesberg die notwendigen Briefwahl-Dokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Jesberg, Hessen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Jesberg?

Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Jesberg Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Jesberg Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahl-Dokumente hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Jesberg persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahl-Dokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Jesberg hier beantragen:

Frankfurter Straße 1, 34632 Jesberg

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Jesberg:
Website der Stadt: http://www.gemeinde-jesberg.de/

Zur Beantragung benötigt die Gemeinde folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Jesberg:
34632 34631.

Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Jesberg Ihre Briefwahl-Dokumente an Ihre Anschrift. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.

Übrigens: Es ist sinnvoll. die Wahlunterlagen mindestens einen bis anderthalb Monate vor der Wahl zu beantragen. So haben Sie ausreichend Zeit, die Dokumente auszufüllen und zu versenden.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Jesberg der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Jesberg?

Wenn Sie die Briefwahl-Dokumente in Jesberg erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Jesberg
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot. Versiegeln Sie den Briefumschlag. Es ist nicht notwendig, den Brief zu frankieren, wenn Sie ihn aus Deutschland versenden. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Kommunalverwaltung in Jesberg ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltermin um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Jesberg vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Briefwahl-Dokumente spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Jesberg: 34632 34631

Bundesland Hessen
Landkreis Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl 34632
Kennzeichen HR
Website Zur Website
Einwohner 2347

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Jesberg“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Jesberg gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.