Briefwahl beantragen in Langenselbold (Hessen)

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Langenselbold wählen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Langenselbold die notwendigen Unterlagen für die Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Langenselbold, Hessen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Langenselbold?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Langenselbold Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Langenselbold Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Briefwahl hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Langenselbold persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Langenselbold hier beantragen:

[verwaltungs_anschrift]

Leider haben wir für Langenselbold noch keine Adresse der für die Briefwahl zuständigen Stelle in unserer Datenbank. Wenn Sie möchten, können Sie uns helfen, indem Sie uns diese Daten über das Korrekturformular zusenden.

Zur Beantragung benötigt die Gemeinde folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Langenselbold:
63501 63502.

Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Langenselbold Ihre Unterlagen für die Briefwahl an Ihre Anschrift. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich im Bürgeramt abgeholt werden.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Langenselbold der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Langenselbold?

Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl in Langenselbold erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Langenselbold
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich im Bürgeramt in Langenselbold ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Langenselbold vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Briefwahl spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Langenselbold: 63501 63502

Bundesland Hessen
Postleitzahl 63501

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Sie können einfach ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle senden, Wir haben hier auf der Seite alle nötigen Informationen für Sie zusammengetragen.

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Bitte beachte: Wir versuchen alle Daten und Informationen zu den Wahlbüros in unserer Datenbank so aktuell wie möglich zu halten. Solltest du einen Fehler in unserer Datenbank gefunden haben, hilf uns bei der Fehlerbehebung indem du uns die passenden Daten über unser Korrekturformular zusendest. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit unserer Datenbankeinträge.

Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Langenselbold“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Langenselbold gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.