Briefwahl beantragen in Bonn (Nordrhein-Westfalen)
Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Bonn die notwendigen Unterlagen zur Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Bonn, Nordrhein-Westfalen und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Bonn?
Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Bonn Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Bonn Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen zur Wahl per Post hinzugefügt.
Ihren Wahlschein können Sie in Bonn persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen zur Wahl per Post beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in Bonn hier beantragen:
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Bonn:
Website der Stadt: https://www.bonn.de/
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Bonn:
53111 53113 53115 53117 53119 53121 53123 53125 53127 53129 53173 53175 53177 53179 53225 53227 53229 53001 53002 53003 53004 53005 53006 53007 53008 53009 53010 53011 53012 53013 53014 53015 53016 53017 53023 53024 53025 53027 53028 53029 53031 53032 53037 53040 53041 53043 53044 53045 53046 53047 53048 53056 53057 53058 53060 53061 53098 53105 53107 53108 53131 53132 53133 53134 53135 53136 53137 53138 53139 53140 53141 53142 53143 53144 53145 53153 53154 53156 53157 53170 53181 53182 53183 53184 53185 53186 53187 53188 53189 53190 53191 53192 53193 53194 53195 53196 53201 53203 53204 53205 53206.
Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Bonn Ihre Unterlagen zur Wahl per Post an Ihre Anschrift. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich im Bürgeramt abgeholt werden.
Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Bonn der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Wie wähle ich per Briefwahl in Bonn?
Wenn Sie die Unterlagen zur Wahl per Post in Bonn erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Bonn
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Kommunalverwaltung in Bonn ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Bonn vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Unterlagen zur Wahl per Post spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.
Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Bonn: 53111 53113 53115 53117 53119 53121 53123 53125 53127 53129 53173 53175 53177 53179 53225 53227 53229 53001 53002 53003 53004 53005 53006 53007 53008 53009 53010 53011 53012 53013 53014 53015 53016 53017 53023 53024 53025 53027 53028 53029 53031 53032 53037 53040 53041 53043 53044 53045 53046 53047 53048 53056 53057 53058 53060 53061 53098 53105 53107 53108 53131 53132 53133 53134 53135 53136 53137 53138 53139 53140 53141 53142 53143 53144 53145 53153 53154 53156 53157 53170 53181 53182 53183 53184 53185 53186 53187 53188 53189 53190 53191 53192 53193 53194 53195 53196 53201 53203 53204 53205 53206
Bonn
Nordrhein-Westfalen Briefwahl beantragenBundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 53111 |
Kennzeichen | BN |
Website | Zur Website |
Einwohner | 318809 |
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Briefwahl beantragen
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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Bonn“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Bonn gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.