Briefwahl beantragen in Hagen (Nordrhein-Westfalen)
Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Hagen die notwendigen Unterlagen für die Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Hagen, Nordrhein-Westfalen und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Hagen?
Früher benötigte man für die Nutzung der Briefwahl eine Begründung. Das ist seit 2008 nicht mehr nötig. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Hagen Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Hagen Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Briefwahl hinzugefügt.
Ihren Wahlschein können Sie in Hagen persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in Hagen hier beantragen:
Briefwahlbüro
Rathausstraße 11
58064 Hagen
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Hagen:
Website der Stadt: https://www.hagen.de/
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Hagen:
58095 58089 58091 58093 58097 58099 58119 58135 58001 58002 58003 58004 58005 58006 58007 58008 58009 58010 58011 58012 58013 58014 58015 58016 58017 58018 58019 58020 58021 58022 58023 58024 58025 58026 58027 58028 58029 58030 58031 58032 58033 58034 58035 58036 58037 58038 58039 58040 58041 58042 58065 58066 58086 58101 58102 58103 58104 58113 58121 58122 58123 58124 58125 58126.
Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Hagen Ihre Unterlagen für die Briefwahl an Ihre Anschrift. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.
Übrigens: Es ist sinnvoll. die Wahlunterlagen mindestens einen bis anderthalb Monate vor der Wahl zu beantragen. So haben Sie ausreichend Zeit, die Dokumente auszufüllen und zu versenden.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Brief ist in Hagen der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Wie wähle ich per Briefwahl in Hagen?
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl in Hagen erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Hagen
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Versiegeln Sie den Briefumschlag. Es ist nicht notwendig, den Brief zu frankieren, wenn Sie ihn aus Deutschland versenden. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei den Bürgerdiensten in Hagen ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Hagen vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Unterlagen für die Briefwahl spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.
Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Hagen: 58095 58089 58091 58093 58097 58099 58119 58135 58001 58002 58003 58004 58005 58006 58007 58008 58009 58010 58011 58012 58013 58014 58015 58016 58017 58018 58019 58020 58021 58022 58023 58024 58025 58026 58027 58028 58029 58030 58031 58032 58033 58034 58035 58036 58037 58038 58039 58040 58041 58042 58065 58066 58086 58101 58102 58103 58104 58113 58121 58122 58123 58124 58125 58126
Hagen
Nordrhein-Westfalen Briefwahl beantragenBundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 58095 |
Kennzeichen | HA |
Website | Zur Website |
Einwohner | 189044 |
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Briefwahl beantragen
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Briefwahl beantragenSie können einfach ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle senden, Wir haben hier auf der Seite alle nötigen Informationen für Sie zusammengetragen.
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