Briefwahl beantragen in Schwerte (Nordrhein-Westfalen)

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Schwerte wählen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Schwerte die notwendigen Briefwahlunterlagen beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Schwerte, Nordrhein-Westfalen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Schwerte?

Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Schwerte Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Schwerte Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Schwerte persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Schwerte hier beantragen:

Schwerte
Rathaus I
Rathausstraße 31
58239 Schwerte

 

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Schwerte:
Website der Stadt: https://www.schwerte.de/

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Schwerte:
58206 58207 58208 58209 58210 58211 58212 58213 58218 58219 58220 58222 58223 58224 58225 58226.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Schwerte Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Anschrift. Sie können Ihren Wahlschein auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Bürgeramt abholen.

Unser Tipp: Beantragen Sie die Briefwahl bereits einige Wochen vor der Wahl. Für gewöhnlich ist die Antragstellung ab etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin möglich.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Brief ist in Schwerte der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Schwerte?

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen in Schwerte erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Schwerte
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Kommunalverwaltung in Schwerte ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Schwerte vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Schwerte: 58206 58207 58208 58209 58210 58211 58212 58213 58218 58219 58220 58222 58223 58224 58225 58226

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl 58206
Website Zur Website

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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Schwerte“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Schwerte gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.