Briefwahl beantragen in Hördt (Rheinland-Pfalz)
Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Hördt wählen. Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Hördt die notwendigen Briefwahlunterlagen beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Hördt, Rheinland-Pfalz und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Hördt?
Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Hördt Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Hördt Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt.
Ihren Wahlschein können Sie in Hördt persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in Hördt hier beantragen:
Am Deutschordensplatz 1,76761 Rülzheim
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Hördt:
Website der Stadt: http://www.hoerdt-pfalz.de/
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Hördt:
76771.
Nach der Antragstellung versendet die Stadt Hördt Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Adresse. Sie können Ihren Wahlschein auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Bürgeramt abholen.
Übrigens: Es ist sinnvoll. die Wahlunterlagen mindestens einen bis anderthalb Monate vor der Wahl zu beantragen. So haben Sie ausreichend Zeit, die Dokumente auszufüllen und zu versenden.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Hördt der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Wie wähle ich per Briefwahl in Hördt?
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen in Hördt erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Hördt
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich im Bürgeramt in Hördt ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Hördt vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.
Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Hördt: 76771
Hördt
Rheinland-Pfalz Briefwahl beantragenBundesland | Rheinland-Pfalz |
Landkreis | Germersheim |
Postleitzahl | 76771 |
Kennzeichen | GER |
Website | Zur Website |
Einwohner | 2519 |
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Briefwahl beantragen
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Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Hördt“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Hördt gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.