Briefwahl beantragen in Bröthen (Schleswig-Holstein)
Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Bröthen wählen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Bröthen die notwendigen Unterlagen zur Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Bröthen, Schleswig-Holstein und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Bröthen?
Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Bröthen Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Bröthen Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen zur Wahl per Post hinzugefügt.
Ihren Wahlschein können Sie in Bröthen persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen zur Wahl per Post beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.
Leider haben wir für Bröthen noch keine Adresse der für die Briefwahl zuständigen Stelle in unserer Datenbank. Wenn Sie möchten, können Sie uns helfen, indem Sie uns diese Daten über das Korrekturformular zusenden.
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Bröthen:
Website der Stadt: http://www.buechen.de/index.phtml?sNavID=1781.32
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Bröthen:
21514.
Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Bröthen Ihre Unterlagen zur Wahl per Post an Ihre Anschrift. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich im Bürgeramt abgeholt werden.
Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist in Bröthen der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Wie wähle ich per Briefwahl in Bröthen?
Wenn Sie die Unterlagen zur Wahl per Post in Bröthen erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Bröthen
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihre Kreuzchen, um Ihre Stimme abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Stadt in Bröthen ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde in Bröthen vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Unterlagen zur Wahl per Post spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.
Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Bröthen: 21514
Bröthen
Schleswig-Holstein Briefwahl beantragenBundesland | Schleswig-Holstein |
Landkreis | Herzogtum Lauenburg |
Postleitzahl | 21514 |
Kennzeichen | RZ |
Website | Zur Website |
Einwohner | 292 |
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Briefwahl beantragen
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