Bei einigen Wahlen in Deutschland sind auch schon Personen ab 16 wahlberechtigt. Eine Schule in Bremen hatte einen cleveren Einfall: Sie wollte bei der Bürgerschaftswahl eine Außenstelle der Gemeindebehörde einrichten. Schülerinnen und Schüler hätten demnach ihre Briefwahlunterlagen einfach in der Schule beantragen können. Das wurde jedoch untersagt.
Keine Sonderregelungen für Schüler
Im Mai 2023 hatten verschiedene Bremer Schulen mit mehr als 100 Wahlberechtigten sie Außenstellen einrichten wollen. Der Bremer Staatsgerichtshof hat entschieden, dass dieses Vorhaben rechtswidrig sei.
Eine Außenstelle in einer Schule würde die Gruppe der Schülerinnen und Schüler bevorzugen. Es sei jedoch nicht erlaubt, dass einzelne Gruppen von Wahlberechtigten privilegiert werden. Dies stelle einen Verstoß gegen die Allgemeinheit einer Wahl dar.
Sonderregelungen seien zwar möglich: Der Spielraum sei jedoch sehr gering und biete keine Möglichkeit, eine Außenstelle in einer Schule zu erlauben. Sonderregelungen könnten nur dann geltend gemacht werden, wenn Personenkreise andernfalls von der Wahl ausgeschlossen wären. Als Beispiele führte der Gerichtshof Helfer für Sehbehinderte oder Außenstellen in Pflegeheimen an.
Wäre es sinnvoll, die Briefwahl in der Schule anzubieten?
Die Bremer Schulen hatten geplant, Schülern in ihrer Außenstelle die Beantragung von Briefwahlunterlagen zu ermöglichen. Zudem sei geplant gewesen, die Unterlagen in der Schule zu verteilen und ausgefüllte Umschläge entgegenzunehmen.
Der Grundgedanke hinter der Idee ist die sinkende Wahlbeteiligung bei jungen Wahlberechtigten unter 18. Die Schulwahl sollte junge Menschen dazu animieren, an Wahlen teilzunehmen und erste Erfahrungen damit zu sammeln.
Es kommen immer wieder Diskussionen darüber auf, ob das generelle Wahlalter in Deutschland auf 16 Jahre herabgesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang könnte eine Schulwahl dabei helfen, die jungen Wählerinnen und Wähler darauf vorzubereiten.
Wie hoch ist die Wahlbeteiligung bei jungen Menschen?
Ein Blick auf die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 zeigt, dass der Prozentsatz bei der jüngeren Generation besonders gering ist:
- 18-20: 70,5 Prozent
- 21-29: 71,8 Prozent
- 30-39: 74,1 Prozent
- 40-49: 76,9 Prozent
- 50-59: 80,2 Prozent
- 60-69: 80,1 Prozent
- 70 und älter: 75,3 Prozent
Aus den Zahlen geht hervor, dass die Wahlbeteiligung bei den unter 20-Jährigen am niedrigsten ist. Ob eine Schulwahl dies ändern würden, ist nicht klar: Es könnte aber zumindest dabei helfen, jungen Wählerinnen und Wählern die Wahlen, ihren Ablauf und ihre Grundsätze näherzubringen.