Die Bundestagswahl 2021 geht in Berlin als Pannenwahl in die Geschichtsbücher ein. Nach zahlreichen Vorfällen musste sie bereits im Februar 2023 erneut durchgeführt werden. Weil es auch dabei Probleme gab, fand am 11. Februar eine Teilwahlwiederholung statt. In 455 Berliner Wahlbezirken konnte die Bürger inzwischen zum dritten Mal ihre Stimme abgeben. Wir fassen zusammen, ob das Kapitel damit nun endlich abgeschlossen ist.
Lief die Wahlwiederholung dieses Mal glatt?
Die Menschen in 455 Berliner Wahlbezirken konnten am 11. Februar an der Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 teilnehmen. Die Landeswahlleitung äußerte sich im Nachgang und gab an, dass die Wahl ruhig und ohne größere Vorkommnisse abgelaufen ist. Es scheint so, als wäre das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 damit final!
Doch wie standen die Menschen in Berlin zu der erneuten Wahlwiederholung? Die Wahlbeteiligung soll bis 16:00 Uhr bei 40,2 Prozent gelegen haben. Dieser Wert liege deutlich unter dem von 2021. Der Landeswahlleiter führe die niedrigere Wahlbeteiligung auf die schwierigen Bedingungen zurück.
Viele Berlinerinnen und Berliner hätten vorab nicht gewusst, ob sie überhaupt wahlberechtigt sind. Es habe jedoch verschiedene Bemühungen gegeben, den Menschen in Berlin alle nötigen Informationen zukommen lassen. Laut dem Landeswahlleiter seien viele Menschen möglicherweise noch in den Winterferien gewesen oder hätten sich online nicht darüber informiert, ob auch sie wahlberechtigt sind.
Wer durfte überhaupt an der Wahlwiederholung teilnehmen?
Die Bundestagswahl 2021 ist bereits einmal wiederholt worden. Jetzt kam es zu einer erneuten Teilwiederholung. Viele Menschen sind durch die Vielzahl an Ereignissen und Informationen nicht mehr hinterhergekommen. Hinzu kommt, dass ein neues Wählerverzeichnis erstellt worden ist.
Das war nötig, da die ursprüngliche Wahl 2021 stattgefunden hatte – also mehr als sechs Monate vor der Wahlwiederholung. Von Gesetzeswegen war es deshalb nötig, ein neues Wählerverzeichnis anzulegen. Das heißt: Wer jetzt wahlberechtigt ist, darf an der Wahl teilnehmen. Und nicht, wer 2021 wahlberechtigt war.
Menschen, die inzwischen aus einem der 455 Berliner Wahlbezirke, in denen die Wahlwiederholung stattfindet, weggezogen sind, durften also nicht erneut wählen. Wer neu in Berlin ist, kann hingegen teilnehmen. Insgesamt sollen rund 550.000 Berlinerinnen und Berliner zu der Teilwiederholung aufgerufen worden sein.
Daraus ergibt sich eine spannende Frage: Einige Bürger haben ihre Stimme mutmaßlich zweimal gültig abgegeben. Gleichzeitig gibt es Wählerinnen und Wähler, deren Stimme gar nicht gezählt hat. Experten sehen darin ein Dilemma und werfen die Frage in den Raum, ob das denn gerecht sei.