Die Wahlen in Deutschland sind frei und demokratisch. Es ist klar geregelt, wer ein Wahlrecht hat – unabhängig davon, welche Partei er wählt und welche politische Einstellung er hat. Dennoch ist es in Deutschland möglich, sein Wahlrecht zu verlieren. Das bezieht sich dann sowohl auf die Wahl in einem Wahllokal als auch auf die Briefwahl. In welchen Fällen das Wahlrecht entzogen werden kann, erfährst du hier!
Wer darf in Deutschland wählen?
Das Grundgesetz von Deutschland regelt, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Wer an einer Wahl teilnehmen darf, ist klar geregelt. Für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen gelten dabei eigene Regelungen.
§ 111 des Bundeswahlgesetzes definiert, wer bei einer Bundestagswahl seine Stimme abgeben darf:
- Personen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein
- Der Wohnsitz muss seit mindestens 3 Monaten in Deutschland sein
- Es darf kein Wahlausschluss vorliegen
Dabei gibt es jedoch ein paar Ausnahmen: Deutsche Staatsangehörige dürfen auch dann an einer Wahl teilnehmen, wenn sie sich derzeit im Ausland aufhalten. Wer dauerhaft im Ausland lebt, muss allerdings einen Antrag daraufstellen, in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
Wichtig dabei ist, dass nach Vollendung des 14. Lebensjahr ein ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland von mindestens 3 Monaten erfolgt sein muss. Dieser darf nicht mehr als 25 Jahre zurückliegen. Wer vor 30 Jahren in die USA ausgewandert ist und seitdem nicht mehr in Deutschland gewesen ist, verliert also sein Wahlrecht.
In welchen Fällen verliert man sein Wahlrecht?
In einigen Fällen kann es zu einem sogenannten Wahlrechtsausschluss kommen. Dabei wird einer Person dauerhaft oder vorübergehend das Wahlrecht entzogen.
Diese Entscheidung kann ausschließlich von einem Richter gefällt werden: Es ist also nicht möglich, dass Menschen kategorisch und ohne Sichtung durch einen Experten von einer Wahl ausgeschlossen werden. Dadurch bleiben die Wahlen demokratisch.
Gründe dafür sind beispielsweise:
- Hoch- und Landesverrat
- Wahlfälschung
- Wählernötigung
- Wählerbestechung
Es handelt sich also um politische Straftaten, durch die das Wahlrecht vorübergehend aberkannt werden kann. Dass einer Person das Wahlrecht dauerhaft entzogen wird, kam in Deutschland bislang nicht vor.
Darüber hinaus gibt es einige weitere Fälle, in denen das Wahlrecht eingeschränkt wird. Wer eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erhalten hat, der kann für fünf Jahre lang nicht gewählt werden. Die Stimmabgabe ist somit noch möglich, aber nicht die Kandidatur für ein öffentliches Amt.