Wer umzieht, hat in der Regel eine Menge Stress und muss sich um tausend Dinge kümmern. Wenn dann noch eine Wahl stattfindet, kommt weitere Arbeit auf dich zu. Viele Wählerinnen und Wähler fragen sich, wann und wie sie ihre Stimme abgeben können, wenn sie kurz vor einer Wahl umziehen. Wer per Brief wählen möchte, hat weitere Fragen dazu, wann und wie er seine Unterlagen erhält bzw. abschickt. Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Beitrag.
Entscheidend ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis
Wenn eine Wahl ansteht, dann werden alle wahlberechtigten Personen in das sogenannte Wählerverzeichnis eingetragen. In diesem wird vermerkt, wer eine Wahlbenachrichtigung in welchem Bezirk erhält.
Das geschieht 42 Tage vor der Wahl. Wenn du beispielsweise drei Monate vor einer Wahl umziehst und dich direkt ummeldest, dann erhältst du deine Wahlbenachrichtigung von dem Wahlbezirk deines neuen Wohnortes. Du musst also nichts weiter tun.
Dann gibt es eine weitere Zeitspanne: Wenn du zwischen dem 41. und dem 21. Tag vor einer Wahl umziehst, musst du einen speziellen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Du hast darüber hinaus die Möglichkeit, einfach in deinem alten Wahlbezirk deine Stimme abzugeben. Wenn dieser nicht allzu weit entfernt ist, wäre das eine einfache und unkomplizierte Lösung.
Das gilt auch, wenn du kurz vor der Wahl umziehst: Nach dem 21. Tag vor der Wahl musst du in deinem alten Wahlbezirk wählen. Es gibt keine Möglichkeit, sich noch in ein anderes Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.
Was bedeutet das alles für die Briefwahl?
Dir ist von vornherein klar, dass du per Brief wählen möchtest? Dann bedeutet das deutlich weniger Stress für dich. Der Ablauf ist ähnlich wie bei der Wahl in einem Wahllokal: Du wirst 42 Tage vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhältst daraufhin deine Wahlbenachrichtigung. Darüber kannst du dann einfach die Briefwahl beantragen.
Hast du diese erhalten, füllst du sie einfach aus und gibst sie in die Post. Ob du dies vor oder während deines Umzuges tust, ist erst einmal egal. Im Falle der Briefwahl hat ein Umzug keinerlei Auswirkungen auf die Stimmabgabe.
Es besteht nur eine Gefahr: Hast du die Briefwahlunterlagen vor dem Umzug noch nicht erhalten, solltest du sicherstellen, dass deine Post an der neuen Adresse ankommt. Prüfe den Briefkasten deiner alten Wohnung vor dem Umzug und richte nach Möglichkeit einen Weiterleitungsauftrag ein. Deine Post wird dann automatisch an deine neue Adresse weitergeleitet und du stellst sicher, dass du deine Wahlunterlagen erhältst.
Wann muss ich die Unterlagen für die Briefwahl spätestens in die Post geben?
Briefwählerinnen und -wähler erhalten ihre Unterlagen in der Regel einige Wochen vor der Wahl. Wer möchte, kann diese direkt ausfüllen und abschicken. Das kann im Umzugsstress jedoch untergehen, oder du erhältst deine Post durch die Weiterleitung verspätet.
Die Deutsche Post, die für den Transport der Wahlunterlagen zuständig ist, empfiehlt, den Brief spätestens drei Tage vor der Wahl in die Post zu geben. Dadurch sollte sichergestellt sein, dass er noch rechtzeitig eingeht. Der Stichtag ist der Tag der Wahl: Briefwahlstimmen müssen bis 18.00 Uhr eingehen. Da Wahlen meistens an Sonntagen stattfinden, „fehlt“ dir sozusagen ein Tag.
Die Wahl steht unmittelbar bevor und du weißt nicht, wie du noch wählen kannst? In unserem Beitrag Briefwahl last minute erfährst du, welche Möglichkeiten du kurz vor der Wahl noch hast.