Wann, wie und wo die Stimmen bei einer Wahl ausgezählt werden, ist in Deutschland klar geregelt. Dafür gibt es das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung. Darin ist festgelegt, wann und wie die abgegebenen Stimmen aus den Wahllokalen ausgezählt werden.
Viele Wählerinnen und Wähler fragen sich jedoch, was mit den Briefwahlstimmen geschieht. Werden diese schon vorher ausgezählt? Findet die Auszählung an einem gesonderten Ort statt? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.
Werden die Briefwahlstimmen schon vor der Wahl ausgezählt?
Nein, die eingegangenen Briefwahlstimmen, dürfen auf keinen Fall schon vor der eigentlichen Wahl geöffnet werden. Briefwahlumschläge treffen häufig schon einige Wochen vor der Wahl in den Wahllokalen ein. Das heißt aber nicht, dass diese dann sofort ausgezählt werden – das ist verboten.
Für die Briefwahl gelten gesonderte Regeln: Am Tag der Wahl werden diese am Nachmittag an den zuständigen Briefwahlvorstand ausgeteilt. Mehrere Personen öffnen die eingegangenen Briefwahlumschläge und prüfen diese auf ihre Gültigkeit. Ganz wichtig dabei ist, dass der Umschlag mit den Stimmzetteln nicht geöffnet wird! Es wird lediglich geprüft, ob der Wahlschein korrekt und unterschrieben ist.
Ist dies der Fall, wird der Stimmzettelumschlag in die Wahlurne geworfen. Dadurch ist nicht mehr nachvollziehbar, welcher Wähler für welche Partei gestimmt hat – die Unterlagen werden voneinander getrennt.
In welchen Schritten läuft die Stimmauszählung ab?
Es gibt in Deutschland klare Regelungen dazu, wie eine Stimmauszählung abzulaufen hat. Alle zuständigen Wahlbezirke haben sich daranzuhalten und müssen sicherstellen, dass auch alle Wahlhelfer die Vorschriften einhalten. Die Stimmen in der Wahlurne, die auch die per Post abgegebenen beinhalten, werden in fünf Schritten ausgezählt.
1. Ermittlung der Zahl der Wähler
Die Auszählung beginnt damit, dass die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermittelt wird. Dies geschieht anhand der Stimmabgabevermerke im Wahlverzeichnis und der Zahl der vorhandenen Wahlscheine. Es wird also ausgezählt, wie viele Menschen in dem zuständigen Bezirk laut den Unterlagen gewählt haben und wie viele hätten wählen dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass nicht mehr abgegebene Stimmen als berechtigte Wähler vorliegen.
2. Abgleichung mit den Stimmen in der Wahlurne
Im zweiten Schritt werden die tatsächlich abgegebenen Stimmen ermittelt. Dazu werden die Stimmzettel aus der Wahlurne ausgezählt. Es wird abgeglichen, ob sich genau so viele Stimmen darin befinden, wie Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis. Auch dieser Schritt dient dazu, Betrug vorzubeugen. Nur, wenn die Anzahl übereinstimmt, kann die Auszählung weitergehen.
3. Sortierung der Stimmzettel
Nun beginnt die eigentliche Auszählung. Dafür werden die Stimmen aus der Wahlurne in vier Stapel eingeordnet:
- Stapel A: Auf diesem Stapel landen alle gültigen Stimmen mit identischer Erst- und Zweitstimme.
- Stapel B: Hier werden alle gültigen Stimmen mit unterschiedlicher Erst- und Zweitstimme gesammelt.
- Stapel C: Auf diesem Stapel landen alle ungültigen Stimmzettel bzw. Wahlscheine ohne Stimmabgabe.
- Stapel D: Alle Stimmen, bei denen die Gültigkeit nicht eindeutig ist, werden auf Stapel D gesammelt und anschließend dem Wahlvorstand präsentiert. Dieser entscheidet dann, ob die Stimmen zählen oder nicht.
4. Feststellung der gültigen Erst- und Zweitstimmen aus den Stapeln A, B und C
Nachdem die Stimmen sortiert wurden, beginnt die Auszählung. Aus den Stapeln A, B und C wird nun ausgezählt, welche Parteien und Kandidaten wie viele Stimmen erhalten haben.
5. Feststellung der gültigen Erst- und Zweitstimmen aus dem Stapel D
In diesem letzten Schritt werden die Stimmen, die durch den Wahlvorstand geprüft werden mussten, ebenfalls ausgezählt. Ist dies geschehen, dann wurden alle Stimmen gesichtet und das Wahlamt gibt das Ergebnis an die zuständige Behörde weiter.
Wer zählt die Stimmen aus?
Die Stimmauszählung ist ein wichtiger Prozess, der durch zahlreiche Regelungen und Gesetze definiert wird. Wenn die Wahllokale um 18.00 Uhr schließen, kann diese beginnen.
Dabei spielen die Wahlhelfer eine entscheidende Rolle. Es handelt sich dabei meistens um freiwillige Helfer, die politisch interessiert sind oder aus anderen Gründen bei der Stimmauszählung helfen möchten.
Die Kreuze werden nach dem Vier-Augen-Prinzip ausgezählt: Das bedeutet, dass alle Stimmzettel zweimal von unterschiedlichen Personen ausgezählt werden. Nur, wenn das Ergebnis übereinstimmt, kann das Ergebnis weitergegeben werden. Durch dieses Prinzip soll verhindert werden, dass die Wahlhelfer sich verzählen oder vorsätzlich falsche Stimmen nennen.
Was macht ein Wahlbeobachter?
Aufgrund der enormen Wichtigkeit von Wahlen, werden an den verschiedensten Stellen Kontrollen durchgeführt. Dadurch soll Wahlbetrug keine Chance gegeben werden. Damit bei der Stimmabgabe und der anschließenden Auszählung alles korrekt abläuft, gibt es die sogenannten Wahlbeobachter.
Dabei handelt es sich um unabhängige Personen, die die Wahl ganz genau beobachten. Sie schauen beispielsweise bei der Stimmabgabe hin und achten darauf, ob es zu Wahlbeeinflussungen oder Fälschungen kommt. Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses – auch darauf haben sie ein Auge.
Bei vielen Wahlen werden zudem auch ausländische Wahlbeobachter, beispielsweise von der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), eingesetzt.