Wenn eine Wahl ansteht, bereiten sich vielen Menschen darauf vor, ihre Stimme in einem Wahllokal abzugeben, oder die Briefwahl zu beantragen. Alle wahlberechtigten Personen sollen dabei die Chance erhalten, an der Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.
Wie ist das für Personen möglich, die in einem Pflegeheim leben, oder zum Zeitpunkt der Wahl im Krankenhaus leben? Tatsächlich gibt es viele Situationen, in denen die Wahl ganz schön kompliziert werden kann. Deshalb gibt es in Deutschland in einigen Sonderfällen mobile Wahlurnen. Was es damit auf sich hat, erfährst du hier.
Wo sind mobile Wahlurnen zu finden?
Menschen, die nicht in der Lage sind, in ein Wahllokal zu kommen, haben in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, ihre Stimme doch abzugeben. Neben der Briefwahl sind auch mobile Wahlurnen eine Option dafür.
Diese finden Sie beispielsweise in folgenden Örtlichkeiten:
- Pflege- und Seniorenheime
- Reha-Kliniken
- Krankenhäuser
- Hospize
Viele Menschen befinden sich über einen längeren Zeitraum in diesen Einrichtungen. Da die Bewohner oftmals nicht in der Lage sind, zu einem Wahllokal zu fahren, richten einige Betreiber ein eigenes kleines Wahllokal ein.
Mobile Wahlurne anstelle von Briefwahl?
Es gibt keine einheitliche Regelung dazu, wie Bewohner von Pflegeeinrichtungen an einer Wahl teilnehmen. Natürlich haben sie die Möglichkeit, mit ihrer Wahlbenachrichtigung ein Wahllokal aufzusuchen.
Steht eine Wahl an, erhalten alle Bewohner ihre Wahlunterlagen direkt in die Einrichtung. Der Umschlag muss an die Personen ausgehändigt werden. Wie es dann weiter geht, hängt von dem Bewohner und der Einrichtung aus.
In vielen Fällen beantragen die Verantwortlichen die Briefwahl für alle Bewohner. Eine Hilfsperson kann anschließend beim Ausfüllen helfen. Das ist eine Möglichkeit.
In einigen Einrichtungen werden eigene, kleine Wahlbüros eingerichtet. In diesen sogenannten mobilen Wahlurnen können die Bewohner ihre Stimme vor Ort abgeben. Ehrenamtliche Wahlhelfer überwachen die Prozedur und helfen bettlägerigen Personen bei der Wahl.
Es gibt sogar Berichte darüber, dass einige Betreiber Wahltaxis eingerichtet haben, mit denen die Bewohner in ein Wahllokal gefahren werden. Auch das ist eine gute Möglichkeit, Menschen die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Dürfen kranke Menschen überhaupt wählen?
Grundsätzlich dürfen alle Personen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben und über 18 Jahre alt sind, an einer Wahl teilnehmen. Bei einigen Wahlen sind auch schon Menschen ab 16 Jahren wahlberechtigt.
Personen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, verlieren keineswegs ihr Wahlrecht. Auch, wenn Sie bettlägerig oder schwer krank sind, dürfen sie weiter wählen. Nur ein Richterspruch kann daran etwas ändern: Der Artikel 3 des Grundgesetzes regelt, dass Personen ihr Wahlrecht entzogen werden kann.
Dass einer Person ihr Wahlrecht entzogen wird, kommt nur äußerst selten vor. Somit dürfen auch alte und kranke Menschen uneingeschränkt an einer Wahl teilnehmen.