Briefwahl-Fails: Diese Pannen solltest du vermeiden
Viele Stimmberechtigte entscheiden sich ganz bewusst für die Briefwahl, da sie einfach und unkompliziert ist. Dabei gibt es ein großes „Aber": So bequem die Wahl per Brief ist, sie birgt einige Tücken. Eine Panne beim Ausfüllen der Unterlagen oder beim Versand führt in den meisten Fällen dazu, dass deine Stimme ungültig ist.
Damit dir das zum Beispiel bei der Bundestagswahl am 26. September nicht passiert, stellen wir dir die klassische Briefwahl-Fails vor.
Die häufigsten Pannen bei der Briefwahl
Hier ein falsches Kreuz, da eine Unterschrift vergessen und schon wird deine Stimme bei der Wahl für ungültig erklärt. Trotz einer guten Anleitung, kann bei der Briefwahl schnell etwas schiefgehen.
Da sich gerade während der Corona-Pandemie immer mehr Menschen dazu entscheiden, ihre Stimme per Brief abzugeben, sollten Wählende beim Ausfüllen der Unterlagen besonders achtsam sein.
Mehr als zwei Stimmen abgeben
Bei den meisten Wahlen hast du eine Erst- und eine Zweitstimme. Diese gibst du ab, indem du in die entsprechende Zeile ein Kreuzchen setzt. Insgesamt darfst du nur zwei Kreuze auf deinen Wahlunterlagen verzeichnen.
Stimmzettel, auf denen mehr als zwei Stimmen gesetzt sind, werden für ungültig erklärt. Überleg dir deshalb schon vorab, welchen Kandidaten, welche Kandidatin oder welche Partei du wählen möchtest. Setze das Kreuz in der entsprechenden Zeile – dann steht deiner gültigen Wahl nichts mehr im Wege.
Die Umschläge nicht richtig zukleben
Bei deinen Wahlunterlagen findest du eine genaue Anleitung, welche Unterlagen in welche Umschläge gelegt werden müssen. Achte genauestens darauf, alles richtig einzutüten und anschließend sicher zu verkleben.
Umschläge, die während des Transports durch die Post aufgehen, können bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.
Die Unterlagen verlieren
Wer die Wahl per Brief beantragt hat, kann anschließend nicht in einem Wahllokal wählen. Sind deine Wahlunterlagen zugestellt, solltest du also gut auf sie aufpassen. Verlierst du sie, kannst du nicht an der Wahl teilnehmen.
In den Landeswahlordnungen der Bundesländer heißt es, dass dir ein neuer Wahlschein ausgestellt werden kann, wenn du glaubhaft versicherst, dass du deinen verloren hast. In der Praxis wird dies aber häufig nicht getan, da die Gefahr, dass Wahlberechtigte dadurch zwei Stimmen abgeben, zu hoch ist.
Die Unterschrift vergessen
Um gültig per Brief zu wählen, musst du ein wichtiges Dokument unterschreiben: Die eidesstattliche Erklärung. Du bestätigst mit ihr, dass du selbst und kein Dritter die Unterlagen für dich ausgefüllt hat.
Wer selbst nicht in der Lage dazu ist, die Wahlunterlagen auszufüllen und zu verkleben, kann eine Hilfsperson zur Seite ziehen. Diese darf aber keinen Einfluss auf die Wahlentscheidung nehmen. Diese Hilfsperson unterschreibt auch die eidesstattliche Erklärung, ohne die die Unterlagen für die Wahl nicht berücksichtigt werden können.
Sich von der Familie oder Freunden beeinflussen lassen
Kritiker sehen bei der Briefwahl die Gefahr, dass Wählende von Verwandten oder Freunden beeinflusst werden. Stehst du im Wahllokal in einer geschützten Kabine, füllen viele Briefwähler:innen ihre Wahlunterlagen zu Hause aus, wo unter Umständen andere Menschen vor Ort sind.
Auch für die Briefwahl gilt, dass sie geheim ist. Am besten ziehst du dich für das Ausfüllen deiner Wahlunterlagen in einen ruhigen Raum zurück und lässt dich von niemandem beeinflussen. Das vermindert auch die Gefahr, dass du versehentlich etwas falsch einträgst oder deine Unterschrift vergisst.
Die Unterlagen zu spät zur Post bringen
Wenn du die Unterlagen für die Briefwahl erhältst, steht dort das genaue Datum bei, bis zu dem du den Umschlag in die Post geben solltest. Um auf Nummer sicher zu gehen, schickst du die Unterlagen am besten schon etwas früher ab. Durch die steigende Anzahl an Briefwähler:innen kann es zu Überlastungen der Post kommen.
Es ist zudem ratsam, den Umschlag selbst in einen Briefkasten zu werfen oder in einer Postfiliale abzugeben. Du kannst dir dann ganz sicher sein, dass er korrekt abgeschickt wurde und ankommt.
Briefwahl-Fails? Lassen sich leicht abwenden
Ob du nun per Brief oder in einem Wahllokal wählst – es kann immer etwas schiefgehen. Wer zu viele Kreuze setzt oder seine Unterschrift vergisst, gibt so oder so keine gültige Stimme ab.
Es liegt allerdings in der Natur der Briefwahl, dass einige Fails hinzukommen, die dir im Wahllokal nicht passieren können. Achte also darauf, die Unterlagen nicht zu verlieren und sie rechtzeitig abzuschicken.
Ebenso wie bei der Wahl in einem Wahllokal gilt: Lass dich nicht beeinflussen und triff die Entscheidung, die sich für dich richtig anfühlt.