Die Briefwahl ist in Deutschland heutzutage nicht mehr wegzudenken – insbesondere für jüngere Menschen, die teilweise noch nie in einem Wahllokal gewählt haben, sondern immer auf die Briefwahl setzen. Doch wie war das damals in der DDR? Konnten die Menschen in der DDR auch schon per Brief wählen? Wir klären auf.
Fliegende Wahlurnen im Einsatz
Klären wir die spannendste Frage gleich vorweg: Nein, es gab in der DDR keine Briefwahl. Während es in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1957 die Möglichkeit der Briefwahl gibt, gab es sie in der DDR nicht. Um den Menschen die Teilnahme an Wahlen zu ermöglichen, wurden stattdessen andere Maßnahmen eingeführt.
So gab es fliegende Wahlurnen, die es alten und kranken Menschen ermöglichen sollten, zu wählen. Wahlhelfer haben mit diesen Urnen Menschen aufgesucht, die aus verschiedenen Gründen kein Wahllokal aufsuchen konnten. Sie haben mit diesen Urnen beispielsweise Krankenhäuser oder Altenheime besucht und dort die Stimmen der Menschen eingesammelt.
Es heißt, dass mit diesen Urnen auch Nichtwähler aufgesucht worden sein sollen, um sie zur Stimmabgabe zu bewegen.
Geheime Wahlen? Nicht in der DDR!
Die fliegenden Wahlurnen der DDR sollen alles andere als geheim gewesen sein. Denn wurde nur eine Stimme eingesammelt – etwa in der Wohnung einer älteren Person – dann der Stimmzettel der Person zugeordnet werden konnte. Doch nicht nur bei den fliegenden Wahlurnen soll die Geheimhaltung der Stimmabgabe, wie wir sie heute kennen, mangelhaft gewesen sein.
Denn auch in den Wahllokalen der DDR sollen Menschen außerhalb von Wahlkabinen gewählt haben. Die Wahlen waren also in keinster Weise geheim. Frei sollen sie auch nicht gewesen sein: Wer bis zur Mittagszeit nicht gewählt hat, soll von Wahlhelfern aufgesucht worden sein.
Diese sollen Nichtwähler dann unter Druck gesetzt haben, damit sie doch noch wählen. Denn in der DDR waren alle Menschen über 18 Jahre wahlberechtigt und sogar dazu verpflichtet, zu wählen.