Briefwahl beantragen in Müssen (Schleswig-Holstein)

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Müssen wählen. Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Beantragen Sie einfach die Briefwahl, um schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Müssen die notwendigen Briefwahldokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Müssen, Schleswig-Holstein und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Müssen?

Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Müssen Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Müssen Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahldokumente hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Müssen persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahldokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.

Leider haben wir für Müssen noch keine Adresse der für die Briefwahl zuständigen Stelle in unserer Datenbank. Wenn Sie möchten, können Sie uns helfen, indem Sie uns diese Daten über das Korrekturformular zusenden.

 

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Müssen:
Website der Stadt: http://www.gemeinde-muessen.de/

Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Müssen:
21516.

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Müssen Ihre Briefwahldokumente an Ihre Anschrift. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich im Bürgeramt abgeholt werden.

Hinweis: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall.Der späteste Termin zur Antragstellung der Wahl per Post ist in Müssen der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl in Müssen?

Wenn Sie die Briefwahldokumente in Müssen erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:
  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Müssen
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Machen Sie nun Ihr Kreuzchen. Achten Sie darauf, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen, damit diese gültig sind. Lassen Sie nicht zu, dass man Ihnen beim Ausfüllen über die Schulter schaut. Ihre Wahl ist Privatsache! Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich beim Bürgerservice in Müssen ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltermin um 18:00 Uhr bei der Stadt in Müssen vorliegen. Wenn Ihr Brief später eingeht, kann Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahldokumente spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.

Die auf dieser Seite angegebenen Informationen gelten für folgende Postleitzahlen in Müssen: 21516

Bundesland Schleswig-Holstein
Landkreis Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl 21516
Kennzeichen RZ
Website Zur Website
Einwohner 1117

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Adressinformationen

Bitte beachte: Wir versuchen alle Daten und Informationen zu den Wahlbüros in unserer Datenbank so aktuell wie möglich zu halten. Solltest du einen Fehler in unserer Datenbank gefunden haben, hilf uns bei der Fehlerbehebung indem du uns die passenden Daten über unser Korrekturformular zusendest. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit unserer Datenbankeinträge.

Quelle „Amtliches Wappen der Stadt/Gemeinde Müssen“: Wikimedia Commons, Public Domain. Verwendung hier im direkten Kontext zur Stadt/Gemeinde Müssen gemäß Zitatrecht, siehe Wappensatzung (Wikipedia). Wir machen uns das Wappen nicht zu eigen.