Gericht stellt mangelnde Chancengleichheit fest
Der Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 benachteilige kleinere Parteien und muss vorerst offline gehen. Das Verwaltungsgericht Köln hat das beliebte Wahl-Tool in seiner derzeitigen Form verboten. Der Grund: Kleinparteien seien dadurch benachteiligt, dass Nutzende ihre eigenen Positionen derzeit nur mit bis zu acht Parteien abgleichen können. Das Gericht sieht das Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Die Bundeszentrale für politische Bildung betreibt die Online-Orientierungshilfe und will das Urteil schnellstmöglich prüfen. Ihr Argument, es sei technisch nicht möglich, die Auswahl auf alle teilnehmenden Parteien zu erweitern, sieht das Gericht als nicht ausreichend belegt an.
Der Wahl-O-Mat zur Bürgerschaftswahl 2019 in Bremen besteht weiter. Welche Alternative du zum Wahl-O-Mat hast, siehst du hier.