Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zur Not als reine Briefwahl
Gericht bestätigt Gesetzesänderung
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt darf zur Not als reine Briefwahl stattfinden. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte das Landesparlament wegen Corona das Wahlgesetz und Vorschriften entsprechend geändert. Damit sollte die Wahl pandemiefest gemacht werden.
Dagegen hatten 22 Abgeordnete geklagt. Sie sehen bei einer reinen Briefwahl die Grundsätze freier, geheimer und öffentlicher Wahlen gefährdet. Ob eine verpflichtende Abstimmung per Post unter bestimmten Umständen verfassungskonform sein könnte, sollte das daher Gericht feststellen.
Eine pandemische Notlage rechtfertige die Nachteile einer reinen Briefwahl, so das Gericht in seiner Begründung. Die Änderungen des Wahlgesetzes seien demnach mit der Verfassung vereinbar.
Aktuell ist eine reguläre Landtagswahl geplant
Aktuell steht eine reine Briefwahl zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nicht zur Debatte. Dazu müssten einem normalen Wahlablauf etwa die konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit entgegenstehen. Auch Ausgangssperren könnten ein Grund sein. Landeswahlleiterin Christa Diekmann soll in einer kurzfristig dynamischen Pandemielage darüber entscheiden, ob und wo die Abstimmung ausschließlich per Post erfolgen soll.
Diekmann geht davon aus, dass eine reguläre Wahl stattfindet. Das teilt sie Ende April in einer Pressemitteilung mit. Das Aufsuchen eines Wahlraums sei aus heutiger Sicht möglich. Der Infektionsschutz sei durch Hygienemaßnahmen gewährleistet.
Unabhängig vom Infektionsgeschehen dürfen alle Wahlberechtigten per Brief wählen. Begründen müssen sie die Entscheidung nicht.
Immer mehr Briefwähler:innen in Sachsen-Anhalt
Auch ohne Pandemie wählten zuletzt immer mehr Menschen in Sachsen-Anhalt die Briefwahl:
- Landtagswahl 2002: 8,5 Prozent
- Landtagswahl 2006: 10,5 Prozent
- Landtagswahl 2011: 11,9 Prozent
- Landtagswahl 2016: 13,7 Prozent
Dieser Trend dürfte sich, wie in anderen Bundesländern, bei der Landtagswahl 2021 fortsetzen. Die Briefwahl ist eine bequeme Alternative für alle, die nicht in Wahllokal gehen können oder wollen.
Briefwahlbetrug von Stendal ist nicht vergessen
Trotz steigender Beliebtheit der Briefwahl als Alternative zum Urnengang, haben viele Menschen in Sachsen-Anhalt den Briefwahlbetrug von Stendal nicht vergessen. 2014 gab es in hunderten Fällen Manipulationen bei der Kommunalwahl. Ein ehemaliger CDU-Stadtrat fälschte Briefwahlvollmachten und füllte Briefwahlunterlagen selbst aus. So kamen fast 1000 gefälschte Stimmen zusammen.
Durch Unstimmigkeiten in mehreren Wahllokalen flog die Sache am Wahltag auf. Als Konsequenz wurde die gefälschte Briefwahl und später die Stadtratwahl wiederholt. Die juristische und politische Aufarbeitung der Affäre rund um Mitwirkende ist noch nicht abgeschlossen.
Abstimmung per Post sollte Alternative bleiben
Trotz dieses massiven Wahlbetrugs zeigt der Fall von Stendal: Die Briefwahl ist dem Grunde nach sicher. Die Manipulation flog auf, die Wahl wurde wiederholt. Dennoch ist eine reine Briefwahl nicht ideal. Sie muss auf klar begrenzte Notfallsituationen beschränkt bleiben.
Eine Abstimmung per Post sollte eine ergänzende Alternative zum Besuch des Wahllokals sein. So lassen sich die Grundsätze freier Wahlen am besten wahren.
Egal ob per Brief oder an der Wahlurne – jede Stimme zählt und stärkt die Demokratie in Deutschland. Mache mit!