Nicht alle in der Ferne lebenden Deutschen dürfen wählen
Wenn im September 2021 die Bundestagswahl stattfindet, sind nicht nur die in Deutschland lebenden Staatsbürger:innen wahlberechtigt. Viele Deutsche, die im Ausland leben, können unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls an der Wahl teilnehmen.
Das geschieht übrigens immer per Briefwahl: Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, können nicht in einem deutschen Wahllokal wählen. Wie sie an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen können und was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier.
Wer darf an der Bundestagswahl teilnehmen?
Für alle Deutschen gilt, dass sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Wer zwar die deutsche Staatsbürgerschaft hat, aber dauerhaft im Ausland lebt, muss weitere Voraussetzungen erfüllen:
Nach Vollendung des 14. Lebensjahres (also seit dem Tag des 14. Geburtstags) muss der Bürger mindestens drei Monate am Stück in Deutschland gelebt haben. Dabei darf es keinerlei Unterbrechung geben.
Zudem darf dieser Aufenthalt nicht mehr als 25 Jahre zurückliegen. Wer also seine Kindheit in Deutschland verbracht hat und vor vielen Jahren ausgewandert ist, könnte nicht mehr wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt ist, wer als vertraut mit den politischen Verhältnissen gilt
Eine Alternative ist, dass Wahlwillige nachweislich persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in Deutschland sind und von ihnen betroffen sind. Das klingt kompliziert, soll aber heißen: Wer lediglich deutsches Fernsehen schaut, gilt nicht automatisch mit der Politik im Land vertraut und darf folglich auch nicht wählen.
Ein nachweislicher Grund wäre beispielsweise, dass der Bürger oder die Bürgerin der deutschen Hoheitsgewalt unterliegt, wie Mitarbeiter:innen einer deutschen Auslandsvertretung. Auch wer im Ausland in einem Goethe-Institut arbeitet oder als Korrespondent:in für eine deutsche Zeitung im Ausland tätig ist, kann wahlberechtigt sein.
Du siehst: Diese Regelungen ist recht vage gehalten. Auf der Website des Bundeswahlleiters findest du „Anwendungshinweise”, in denen einige Sonderfälle vorgestellt werden.
Im Ausland lebende Deutsche müssen sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Normalerweise wird jeder deutsche Bürger, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält dann seine Wahlbenachrichtigung, wenn die Wahl ansteht. Wer zwar einen deutschen Pass hat, aber dauerhaft im Ausland lebt, wird nicht automatisch eingetragen.
Du musst einen „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche” stellen. Dieser wird dann an die Gemeinde geschickt, in der du vor deinem Fortzug gemeldet warst. Bist du beispielsweise von Berlin nach Paris ausgewandert, dann schickst du den Antrag nach Berlin.
Wichtig: Du musst alles selbst unterschreiben
Wichtig ist, dass du den Antrag unbedingt selber unterschreibst. Du musst ihn dann per Post an die Gemeinde schicken oder dort persönlich abgegeben. Es reicht nicht, den Antrag per E-Mail oder Fax zu schicken.
Die zuständige Gemeinde prüft deinen Antrag und entscheidet darüber, ob du wahlberechtigt bist. Du kannst gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen, falls dein Antrag abgelehnt wird.
Im Übrigen beantragst du mit diesem Formular automatisch die Briefwahl. Es ist dir nämlich nicht möglich, in Deutschland in einem Wahllokal zu wählen, wenn du im Ausland lebst.
Die Kontaktdaten für deine zuständige Stadt oder Gemeinde haben wir dir zusammengestellt.
Bis wann muss ich diesen Antrag stellen?
Die Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt. Ein solch großes Ereignis ist vorab natürlich genauestens durchgeplant. Hier mal eine kleine Übersicht mit wichtigen Terminen:
- 05. August: frühester Termin für den Druck der Stimmzettel
- 15. August: Alle Wahlberechtigten werden in die Wählerverzeichnisse eingetragen
- 15. August bis 5. September: Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis werden entgegengenommen
Für dich ist der letzte Termin, der 5. September, entscheidend. Du siehst: Zwischen der Wahl und diesem Termin liegen nur drei Wochen. Du solltest also zusehen, dass dein Antrag frühzeitig bei der jeweiligen Gemeinde ankommt. Denn er wird zunächst geprüft, dann müssen die Unterlagen zu dir geschickt werden und du musst sie ja auch wieder zurückschicken.
Ab dem 15. August, also sechs Wochen vor der Wahl, kannst du deinen Antrag stellen. Wir raten dir dazu, dich an diesen Termin zu halten und dich frühzeitig um alles zu kümmern.
Ich halte mich länger im Ausland auf, bin aber noch in Deutschland gemeldet: Was muss ich tun?
Wer in Deutschland gemeldet ist, sich aber länger im Ausland aufhält (Urlaub, Au-pair, etc.), ist wahlberechtigt und wird automatisch am 15. August in das Wählerverzeichnis eingetragen. Du erhältst deine Wahlbenachrichtigung und kannst damit die Briefwahl beantragen.
Du kannst auf diesem Formular die Adresse im Ausland eintragen, an der du dich aktuell aufhältst. Deine Briefwahlunterlagen gehen dann direkt dorthin und du kannst problemlos an der Wahl teilnehmen. Auch hier gilt: Kümmere dich rechtzeitig um alles, um an der Wahl teilnehmen zu können.