Wahlen sind in Deutschland ein großes Thema. Vor allem vor und während der Bundestagswahlen ist dieses besondere Ereignis in aller Munde. Immer häufiger ist auf Social Media zu sehen, wie Menschen sich beim Wählen fotografieren oder ihre Wahlunterlagen mit ihren Followern teilen. Aber ist das eigentlich erlaubt?
Das Wahlgeheimnis darf nicht verletzt werden
Haben Wählende ihre Stimme abgegeben, dann ist die Freude oftmals groß. Sie haben ihre Partei unterstützt und möchten ihre Teilnahme an der Wahl mit anderen teilen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt werden darf. In § 107 c StGB heißt es diesbezüglich:
„Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Doch wie sieht es aus, wenn ich selbst meine Wahlunterlagen poste? Ist das dann eine Straftat?
In einem Interview mit BR24 erklärt der bayerische Landeswahlleiter, dass das Fotografieren der ausgefüllten Briefwahlunterlagen nicht explizit verboten sei. Es sei tatsächlich eine rechtliche Grauzone. Bestehe der Verdacht, dass das Wahlgeheimnis verletzt worden sei, dann drohe hingegen eine Anzeige. Es komme somit immer auf den Einzelfall an.
Ist das Fotografieren im Wahllokal erlaubt?
Eindeutig sind die Regeln hingegen in Bezug auf das Fotografieren in Wahllokalen. Dort ist es nicht erlaubt, Fotos oder Videos zu machen. Es ist somit untersagt, sich selbst in der Wahlkabine zu fotografieren – mit und ohne Stimmzettel. Dieses Gesetz gilt seit dem Jahr 2017.
Der Wahlvorstand muss einschreiten, wenn Wählende im Wahllokal Fotos oder Videos aufnehmen. Das kann sogar dazu führen, dass die abgegebene Stimme ungültig wird. Wählerinnen und Wähler haben dann in der Regel die Möglichkeit, den Stimmzettel zu vernichten und einen neuen zu erhalten. Dieser kann dann ohne die Aufnahme von Fotos und Videos erneut ausgefüllt werden.
Anders sieht es hingegen aus, wenn Menschen die Stimmzettel anderer Wählenden fotografieren oder filmen möchten. Das ist strengstens verboten, da es gegen das Wahlgeheimnis verstößt. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.