Ausgerechnet in der deutschen Hauptstadt gab es im September 2021 großes Chaos: Es fanden vier Wahlen gleichzeitig statt, was – wie sich später zeigte – ein zu ambitioniertes Ziel war. Nun müssen die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt werden. Die wichtigen Informationen und Hintergrundinformationen haben wir für dich zusammengefasst.
Wieso muss die Wahl überhaupt wiederholt werden?
Was war passiert? Am 26. September 2021 wurden in Berlin vier Wahlen durchgeführt:
- Bundestagswahl
- Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
- Wahl der zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen
- Volksentscheid zur Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“
Schnell stellte sich heraus: Es gab einige Pannen an diesem Wahltag. Viele Wahllokale hatten nicht genügend oder die falschen Stimmzettel erhalten. Die Folge waren lange Warteschlangen, sodass einige Wählerinnen und Wähler ihre Stimme nach 18 Uhr abgaben. Anscheinend waren die Organisatoren auch von der Höhe der Wahlbeteiligung überrascht: Wegen der Corona-Pandemie gab es strenge Regeln, die zu weiteren Verzögerungen führten.
Pannen gab es aber nicht nur in den Wahllokalen, sondern auch bei der Briefwahl. Viele Briefwählerinnen und Briefwähler beklagten sich über zu spät eintreffende Briefwahlunterlagen. Ob alle Briefwahlstimmen im Endeffekt rechtzeitig eingegangen sind, ist nicht bekannt.
Wann findet die Wahlwiederholung statt?
Aus den oben genannten Gründen beschloss das Berliner Verfassungsgericht, dass zwei der Wahlgänge wiederholt werden müssen. Es wurden in 340 von insgesamt 2256 Berliner Wahlbezirken Unregelmäßigkeiten festgestellt, die als gravierend eingestuft wurden. Deshalb wird in 431 Berliner Wahllokalen eine Wahlwiederholung stattfinden.
Dieser Fall kommt in Deutschland nur sehr selten vor: Im Jahr 1991 wurde beispielsweise die Bürgerschaftswahl in Hamburg für ungültig erklärt. Verstöße gegen die Wahlrechtsgrundsätze sowie bei der Aufstellung der Kandidaten der CDU waren damals die ausschlaggebenden Gründe.
Die Wahlwiederholung in Berlin wurde am 16. November 2022 beschlossen und wird am 12. Februar 2023 stattfinden.
Gibt es bei einer Wahlwiederholung auch eine Briefwahl?
Ja, auch bei einer Wahlwiederholung haben Wählerinnen und Wähler die Chance, ihre Stimme per Brief abzugeben. Die entsprechenden Unterlagen können wie bei einer „normalen“ Wahl über die Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Das ist sogar schon angelaufen: Anfang Januar wurden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, sodass Briefwählerinnen und Briefwähler ihre Unterlagen frühzeitig anfordern können. Laut den Verantwortlichen wird es diesmal nicht zu Pannen kommen: Alle Unterlagen für die Briefwahl seien bereits gedruckt und geliefert worden.
Nur noch wenige Wochen bis zur Wahlwiederholung – und schon wieder kündigt sich Chaos an
Bis zur Wahlwiederholung am 12. Februar bleibt nicht mehr allzu viel Zeit. Die Organisatoren haben anscheinend aus den Pannen im Sommer 2021 gelernt: Landeswahlleiter Stephan Bröchler zeigt sich optimistisch und gibt an, dass alle Stimmzettel bereits gedruckt und in die Wahllokale ausgeliefert wurden. Dass zu wenige oder die falschen Stimmzettel vorhanden waren, war 2021 eines der größten Probleme gewesen.
Trotz dieser guten Organisation zeichnen sich erste Probleme ab. Da es sich um eine Wahlwiederholung handelt, müssen alle Kandidatinnen und Kandidaten auf ihren ursprünglichen Listenplätzen bleiben. Das ist problematisch, da es inzwischen einige Wechsel gab. Zwei Kandidaten, die ursprünglich für die Grünen angetreten sind, haben die Partei inzwischen verlassen: Ingrid Bertermann gehört nun den Linken an, während Elmas Wieczorek-Hahn jetzt parteilos ist.
Sie müssen dennoch für ihre ehemalige Partei antreten. Wenn sie in das Parlament einziehen würden, dann dürften sie ihre Mandate vermutlich behalten.
Es bleibt somit abzuwarten, ob die Wahlwiederholung reibungslos ablaufen wird, oder ob es zu neuen Pannen kommen wird. Darüber wirst du, wie immer, auf unserem Blog über die Briefwahl informiert werden!