In Tschechien steht eine Neuerung des Wahlgesetzes an. Tschechen, die im Ausland leben, sollen ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit bekommen, per Brief an einer Wahl teilzunehmen. Das bisherige System birgt für Wähler im Ausland große Hürden und wurde von verschiedenen Politikern sogar als „Diskriminierung“ bezeichnet.
Kein Gang zum Konsulat mehr nötig
Tschechen, die im Ausland leben, müssen bislang große Mühen auf sich nehmen, um zu wählen. Sie müssen die nächstgelegene diplomatische Vertretung in dem Land, in dem sie derzeit leben, aufsuchen. Dort können sie dann ihre Stimme abgeben.
Das Problem dabei: Der Weg zum Konsulat ist für viele Menschen sehr weit und außerdem auch mit Kosten verbunden. Hinzu kommt, dass es bei tschechischen Wahlen oft zwei Wahldurchgänge gibt. Demnach muss die weite Reise von Tschechen im Ausland gleich zweimal absolviert werden.
In Deutschland gibt es beispielsweise neun tschechische Konsulate. Dennoch kann die Anreise lang sein. Vor allem in großen Ländern kann es für tschechische Staatsbürger deutlich schwieriger werden, zu einem Konsulat zu reisen.
Briefwahl muss beantragt werden
Das neue System soll die Wahl für im Ausland lebende Tschechen deutlich erleichtern. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, die Briefwahl zu beantragen. Dies müsse rechtzeitig und mit einigem Vorlauf vor einer Wahl geschehen.
Anschließend sei geplant, ihnen die Unterlagen per Einschreiben zuzustellen. Darin seien auch ein Identifizierungsschein sowie ein nummeriertes Formular mit Sicherheitsmerkmalen enthalten. Briefwähler müssten diese ausfüllen und anschließend nach Tschechien schicken.
Obwohl die Opposition den Vorschlag kritisiert und auf mögliche Sicherheitsbedenken aufmerksam macht, soll schon bei der Wahl 2025 die Briefwahl für im Ausland lebende Tschechen eingeführt werden.
Neben Tschechien gibt es nur drei weitere EU-Länder, die die Briefwahl für Staatsbürger im Ausland noch nicht ermöglichen. Dabei handelt es sich um Frankreich, Kroatien und Malta. In Frankreich gibt es seit 2020 jedoch die Möglichkeit, online zu wählen.
Wie sieht es mit Deutschen aus, die im Ausland leben?
Wer einen deutschen Pass besitzt und im Ausland lebt, kann seine Stimme bei Wahlen in Deutschland per Brief abgeben. Dabei ist ein Punkt entscheidend: Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich aktiv in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Bei Menschen, die in Deutschland leben, geschieht das automatisch. Wer im Ausland lebt, muss dies hingegen beantragen.
Dafür muss der „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche“ gestellt werden. Er wird an die Gemeinde geschickt, in der du vor deiner Auswanderung gemeldet warst. Wichtig ist, dass du ihn unterschreibst und per Post verschickst. Das ist nicht per E-Mail oder Fax möglich.
Sechs Wochen vor einer Wahl werden Wählerinnen und Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt kann also auch dein Antrag bearbeitet werden. Am besten kümmerst du dich frühzeitig darum.