Wenn du dich für die Briefwahl entschieden hast, dann solltest du einige Wochen vor der Wahl deine Unterlagen erhalten. Diese bestehen aus einem Stimmzettel, der eidesstattlichen Versicherung, einem blauen und einem roten Umschlag. Wie bei der Wahl in einem Wahllokal muss auch bei der Briefwahl alles ganz genau ausgefüllt und verpackt werden.
Du hast dir deine Wahlunterlagen angeschaut und bemerkt, dass der rote Umschlag beschädigt ist? Dann gibt es zwei Möglichkeiten, was du tun kannst.
Das ist zu tun, wenn dein roter Umschlag beschädigt ist
Der rote Umschlag hat bei der Briefwahl eine besonders wichtige Bedeutung, denn du verpackst deine Wahlunterlagen darin. Deshalb ist es wichtig, dass der Umschlag sicher verschlossen ist. Wenn dieser nun beschädigt ist, dann solltest du auf jeden Fall handeln.
Wenn der Umschlag an einer Stelle gerissen oder nicht richtig verklebt ist, dann kannst du ihn einfach selber reparieren. Nutze ein wenig Kleber und behebe den Riss. Wichtig dabei ist, dass der Umschlag fest verschlossen ist. Die eigene Reparatur ist durchaus erlaubt, denn am allerwichtigsten ist, dass der Stimmzettel unversehrt ist.
Wenn dein roter Umschlag hingegen komplett beschädigt ist, dann kannst du einen neuen erhalten. Kontaktiere dafür einfach dein Wahllokal – in der Regel kannst du dir dort einen unversehrten Umschlag abholen. Das gilt auch für den blauen Umschlag: Die Wahllokale haben keine fertigen Pakete. Sie packen die Unterlagen per Hand, weshalb es problemlos möglich ist, dir einen neuen Umschlag auszuhändigen.
Kann ich auch einen beschädigten Stimmzettel selbst reparieren?
Nein, du solltest einen beschädigten Stimmzettel auf keinen Fall selbst reparieren – damit riskierst du, dass deine Wahl ungültig wird. Die Umschläge können im Zweifel selbst geklebt werden, das gilt aber nicht für den Stimmzettel.
Ist dieser beispielsweise gerissen, dann solltest du dein Wahllokal kontaktieren. Erkläre, was passiert ist und dann solltest du in der Regel einen Neuen erhalten. Der Stimmzettel ist das wichtigste Dokument bei der Wahl und darf auf keinen Fall verändert werden. Du darfst nur zwei Kreuze setzen – durch alle anderen Ergänzungen wird deine Wahl ungültig.
Und was, wenn die Unterlagen für die Briefwahl verloren gehen?
Wenn deine Wahlumschläge beschädigt ist, dann ist es in der Regel kein Problem, neue zu erhalten. Anders sieht es hingegen aus, wenn du deine Briefwahlunterlagen verloren hast. Jeder Wahlberechtigte darf nur eine Stimme abgeben – das muss natürlich auch bei der Briefwahl sichergestellt werden.
Sagst du nun, dass du deine Unterlagen verloren hast, könntest du theoretisch zweimal wählen. Deshalb ist es nicht möglich, neue Unterlagen für die Briefwahl zu erhalten. Zudem ist es dir möglich, vor Ort wählen zu gehen, da du dich ja für die Wahl per Brief entschieden hattest. Auch, wenn es bitter klingt: Hast du deine Briefwahlunterlagen verloren, dann kannst du nicht wählen.
Es sei denn, du kannst nachweisen, dass deine Unterlagen beschädigt oder zerstört wurden. Sind die beispielsweise nass geworden und nun unleserlich, dann könntest du diese im Wahllokal vorzeigen und darauf hoffen, dass deine Unterlagen erneut ausgestellt werden. Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass die Dokumente nicht von einer anderen Person genutzt werden können.