Es ist mal wieder so weit: Eine Wahl steht an und du hast dich dafür entschieden, deine Stimme per Brief abzugeben. Du hast deine Unterlagen rechtzeitig erhalten und bereits ausgefüllt. Doch dann kommen die Zweifel, ob du auch alles korrekt ausgefüllt hast. Du möchtest den Umschlag nochmal öffnen – ist das denn überhaupt erlaubt?
Den roten Umschlag kannst du nochmal öffnen
Bei der Briefwahl erhältst du zwei verschiedene Umschläge. Der rote Umschlag dient als Verpackung für deine Unterlagen. Du füllst diesen mit dem blauen Umschlag und der Versicherung an Eides statt.
Wenn du nun feststellst, dass du beispielsweise vergessen hast, die Versicherung in den roten Umschlag zu legen, dann kannst du diesen öffnen. Lege den Zettel hinein und verschließe den Umschlag sicher – am besten mit einem Klebeband.
Der rote Umschlag dient dem sicheren Versand deiner Unterlagen. Wenn es wirklich nötig ist, dann kannst du diesen öffnen und anschließend sicher verkleben.
Den blauen Umschlag solltest du am besten nicht mehr öffnen
Was ist zu tun, wenn du den blauen Umschlag noch einmal öffnen möchtest? Dafür gibt es keine klaren Regelungen – du solltest es dennoch besser nicht tun. Wenn du deine Briefwahlunterlagen erhältst, dann füllst du deinen Wahlschein aus und verstaust ihn anschließend in dem blauen Umschlag.
Der Wahlschein ist das wichtigste Dokument bei einer Wahl, denn darauf gibst du deine Stimme ab. Es ist somit sehr wichtig, dass dieser nicht beschädigt, beschmiert oder verändert wird. Wenn dein blauer Umschlag nun offensichtlich geöffnet wurde, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass das zuständige Wahlbüro deine Stimmabgabe für ungültig erklärt.
Du solltest es somit vermeiden, den blauen Umschlag zu öffnen. Ist dieser beschädigt, dann kannst du dir im zuständigen Wahllokal einen neuen aushändigen lassen.
Kann ich meine Stimme noch ändern?
Wenn du den blauen Umschlag öffnen möchtest, dann möchtest du vermutlich deinen Wahlschein prüfen. Ein Punkt ist sehr wichtig: Hast du dein Kreuzchen einmal gesetzt, dann kannst du deine Wahl nicht mehr verändern. Es ist nicht erlaubt, ein Kreuz durchzustreichen und ein neues an einer anderen Stelle zu setzen.
Deshalb ist es bei der Briefwahl besonders wichtig, sich vorab genaue Gedanken über die eigene Wahl zu machen – die Stimmabgabe kann anschließend nicht mehr verändert werden. Ein Tipp kann sein, dass du deine Wahlunterlagen nicht sofort ausfüllst, wenn du sie erhältst. Warte ein paar Tage ab und setze dein Kreuz erst, wenn du dir absolut sicher bist.