Deine Stimme ist noch nicht verloren
Bundestagswahl, Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin: Am 26. September 2021 ist Wahltag. Wer per Briefwahl abstimmt, muss Fristen beachten. Du hast sie verpasst oder bist kurzfristig am Wahlsonntag verhindert? Was, wenn du plötzlich in Quarantäne aufgrund der Corona-Pandemie musst? Keine Sorge: In den meisten Fällen kannst du dennoch deine Stimme abgeben.
Ich habe verpasst, die Briefwahlunterlagen abzuschicken
Wer die Briefwahl beantragt hat, muss nicht nur abstimmen und alles eintüten. Alle, die per Post abstimmen möchten, müssen die Versandzeiten beachten. Spätestens drei Werktage vor dem Wahltag müssen deine Unterlagen in den Postkasten – besser früher.
Vielleicht hast du frühzeitig deinen Briefwahlantrag gestellt, aber vergessen, die ausgefüllten Wahlunterlagen in den Briefkasten zu werfen? Jetzt ist es zu spät für den Postversand?
Deine Stimme ist noch nicht verloren: Du kannst deinen Wahlbrief persönlich entweder am Wahlsonntag oder vorab in deiner Wahldienststelle abgeben. Die Unterlagen müssen bis zum Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr deiner Wahldienststelle vorliegen.
Wichtig ist, dass du den Brief genau an der Stelle abgibst oder in den Briefkasten der Stelle wirfst, an die er adressiert ist. Dein Wahllokal um die Ecke kann ihn nicht annehmen. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Ich habe noch keinen Briefwahlantrag gestellt
Du hast dich kurzfristig für die Briefwahl entschieden? Auch das muss kein Problem werden. Allerdings ist es zu spät für die klassische Briefwahl. Deine Stadt oder Gemeinde muss dir nach deinem Antrag schließlich zuerst deine Wahlunterlagen zusenden, du musst sie ausfüllen und zurücksenden. Das ist nun nicht mehr zu schaffen. Die Versanddauer ist einfach zu lang. Was also tun?
Du kannst an der „Briefwahl vor Ort" teilnehmen. Das heißt: Du beantragst die Briefwahl persönlich in deiner Wahldienststelle, stimmst vor Ort ab und lässt deinen Wahlbrief direkt da. Das ist auch kurzfristig möglich.
Briefwahl bei kurzfristiger Krankheit oder Quarantäne
Eigentlich wolltest du am Wahlsonntag an der Urne in deinem Wahllokal abstimmen, bist aber plötzlich krank oder in Quarantäne? Das muss nicht das Aus für deine Stimmabgabe sein.
Grundsätzlich kannst du die Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl um 18 Uhr beantragen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag auf Briefwahl sogar bis 15 Uhr am Wahltag möglich. In so einem nachgewiesenen Ausnahmefall bekommst du die Unterlagen entweder kurzfristig nach Hause oder eine von dir bevollmächtigte Person holt sie ab. Du stimmst jedenfalls Daheim ab.
Wie kommen nun die Briefwahlunterlagen in die Wahldienststelle? Du liegst ja krank im Bett oder darfst das Haus nicht verlassen.
Bitte eine andere Person, deine Briefwahlunterlagen bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr abzugeben oder dort! in den Briefkasten zu werfen. Der Postversand ist so kurzfristig ausgeschlossen.
Nimm bei plötzlicher Erkrankung, Corona-Quarantäne oder anderen Hinderungsgründen schnellstmöglich Kontakt mit deiner zuständigen Wahldienststelle auf. Dort erklären dir die Mitarbeitenden genau, wie du deine Stimme abgeben kannst.
Ich habe meine Briefwahlunterlagen verloren
Wenn du deine Briefwahlunterlagen verloren hast, wird es kniffelig. Denn: Die Briefwahl ist selbstverständlich anonym. Es lässt sich nicht ermitteln, ob du damit schon gewählt hast. Würden die zuständigen Stellen erneut Briefwahlunterlagen ausstellen, wäre es theoretisch möglich, dass Stimmberechtigte mehrfach wählen. Es ist also tatsächlich so, dass du vermutlich nicht mehr abstimmen kannst. Bitte wende dich so schnell es geht an deine zuständige Wahldienststelle, um deinen Fall zu besprechen.
In den meisten Fällen gibt es eine Möglichkeit
Du siehst: Auch wenn es mal anders läuft als gedacht ist in vielen Fällen eine Stimmabgabe möglich. Wichtig ist, dass du dich schnellstmöglich kümmerst, sobald deine Pläne für die Wahl durchkreuzt sind.
Deine zuständige Wahldienststelle gibt dir genaue Auskunft dazu, wie und wo du deine Stimme trotz Verhinderung noch abgeben kannst.
Wir finden: Das ist die Mühe unbedingt wert. So geht deine Stimme nicht verloren und du entscheidest mit darüber, wie unsere politische Landschaft für die kommenden Jahre aussieht.