Es kommt relativ häufig vor, dass auf eine Wahl eine Stichwahl folgt. Vor allem bei Wal von Oberbürgermeistern wird nicht immer die nötige Mehrheit erreicht und es folgt ein zweiter Wahlgang. Wählerinnen und Wähler können auch an diesem per Briefwahl teilnehmen.
Erhalte ich die Briefwahlunterlagen bei einer Stichwahl automatisch?
Das kommt ganz darauf an. Wer sich im ersten Wahlgang für die Briefwahl entschieden hat, konnte dabei auch gleich für eine mögliche Stichwahl die Wahl per Brief beantragen. Wenn du dein Kreuzchen dort gesetzt hast, dann erhältst du deine Unterlagen automatisch per Post.
Am besten schaust du auf der Website deiner Gemeinde nach, ob bereits Informationen dazu veröffentlicht wurden, wann die Briefwahlunterlagen verschickt werden. Gerade bei Wahlen auf lokaler Ebene kommt es in Bezug auf die Briefwahl häufig zu Pannen (z. B. zu später Versand).
Hast du die Option nicht ausgewählt, dann musst du die Briefwahl erneut beantragen.
Wie kann ich im zweiten Wahlgang per Brief wählen?
Wenn du deine Stimme in einem Wahllokal abgegeben hast und es anschließend eine Stichwahl gibt, dann kannst du dich vorab noch für die Briefwahl entscheiden. Die Termine von Stichwahlen sind den meisten Wählerinnen und Wählern nicht bekannt: Es kann somit gut sein, dass du an dem Tag der Stichwahl verhindert bist.
Du hast dann verschiedene Möglichkeiten, die Stichwahl per Brief zu beantragen. Einige Gemeinden bieten dafür Online-Anträge an. Falls du deine Wahlbenachrichtigung noch hast, dann kannst du den Antrag ausfüllen, der sich auf der Rückseite befindet und diesen abschicken.
Es ist darüber hinaus in einigen Gemeinden möglich, einen formlosen Antrag an das zuständige Wahlamt zu schicken. Stelle sicher, dass folgende Angaben enthalten sind:
- Familienname
- Alle Vornamen
- Vollständige Anschrift
- Geburtsdatum
Du solltest deine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl dann zeitnah erhalten.
Wann kommt es überhaupt zu einer Stichwahl?
Die Stichwahl ist ein Teil des Kommunalwahlrechts für die Wahl von Hauptverwaltungsbeamten. Dazu zählen beispielsweise der Landrat, der Bürgermeister und der Oberbürgermeister. Werden diese gewählt, dann benötigen sie eine bestimmte Mehrheit, um die Wahl zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall, gibt es eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die am besten abgeschnitten haben.
In diesem zweiten Wahlgang soll dann entschieden wer, welcher der beiden Kandidaten die Wahl gewinnt. Theoretisch kann es auch noch einen dritten oder vierten Wahlgang geben – das ist jedoch relativ unwahrscheinlich.
Wird der Oberbürgermeister gewählt, dann benötigt dieser die absolute Mehrheit. Die hat ein Kandidat oder eine Kandidatin erreicht, wenn er oder sie mehr als 50 % der Stimmen erhalten hat. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine Stichwahl, um eben diese Mehrheit zu erreichen.