In Deutschland sind wir es gewohnt, dass unsere Wahlen frei sind. Das heißt, Wählerinnen und Wähler dürfen die Parteien und Kandidaten wählen, die ihnen am meisten zusagen. Es gibt dabei sogar die Möglichkeit, nicht zu wählen. Auch das ist Teil unserer demokratischen Werte.
Auf der ganzen Welt gibt es einige Länder, in denen die Gesetzeslage anders sind. Bürgerinnen und Bürger sind dort dazu verpflichtet, an den Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Wir werfen einen Blick auf einige dieser Länder und erklären, mit welchen Konsequenzen bei einer Nicht-Teilnahme zu rechnen ist.
Australien
Wahlberechtigte in Australien sind dazu verpflichtet, an Wahlen teilzunehmen. Als Bürger ist es ihre Pflicht, wählen zu gehen. Dieses Gesetz wurde bereits im Jahr 1924 eingeführt.
Bei den Wahlen in den Jahren 1919 und 1922 sank die Wahlbeteiligung kontinuierlich. Sie lag bei unter 60 Prozent. Die damalige Regierung führte deshalb die Wahlpflicht ein. Das führte dazu, dass die Wahlbeteiligung im Jahr 1925 bei 91 Prozent lag. Seitdem dieses Gesetz eingeführt worden ist, lag die Wahlbeteiligung in Australien nie bei unter 90 Prozent.
Tatsächlich ist die Wahlpflicht auch heute noch in Kraft. Wer sich nicht für eine Wahl registriert, der erhält eine Strafe von 20 AUD (12 EUR). Wird dieser Betrag nicht bezahlt, dann droht ein Gerichtsverfahren.
Bolivien
Auch in Bolivien herrscht eine Wahlpflicht. Wer es versäumt, an einer Wahl teilzunehmen, der muss mit einer Strafe von 150 Bs (ca. 20 EUR) rechnen. Das gilt allerdings nur für das erste „Vergehen“.
Wer regelmäßig nicht an den Wahlen in dem südamerikanischen Land teilnimmt, der kann auch drastischer bestraft werden. Der Einzug des Personalausweises soll bei Nicht-Wählern keine Seltenheit sein. Es können sogar die Bankkonten gesperrt werden. Trotz dieser harten Strafen lag die Wahlbeteiligung bei der Präsidentschaftswahl im Jahr 2020 lediglich bei 88,4 Prozent.
Singapur
Auch in Singapur ist die Teilnahme an Wahlen verpflichtend. Laut der Verfassung ist das Wählen ein Grundrecht und eine staatsbürgerliche Verantwortung, die Bürgerinnen und Bürger ausüben müssen. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss am Wahltag seine Stimme abgeben.
Wer an einer Wahl nicht teilnimmt, wird für die Zukunft aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Es muss ein Antrag mit einer Begründung gestellt werden, um erneut wählen zu können. Akzeptierte Begründungen sind beispielsweise eine Anstellung oder ein Studium im Ausland, Krankheit oder eine Geburt.
Neben dem Ausschluss aus dem Wählerverzeichnis ist außerdem mit einer Strafe von 50 SGD (ca. 34 EUR) zu rechnen.
Diese Länder setzen die Wahlpflicht nicht (mehr) durch
Australien, Bolivien und Singapur sind nicht einzigen Länder mit einer Wahlpflicht. Die Gesetze vieler weiterer Staaten verpflichten Wahlberechtigte dazu, ihre Stimme abzugeben. Der Unterschied ist jedoch, dass in den meisten Ländern die Strafen schon vor vielen Jahren ausgesetzt wurden.
Dazu zählen unter anderem:
- Argentinien
- Belgien
- Griechenland
- Indien
- Italien
- Luxemburg
- Neuseeland
- Venezuela
Viele weitere Staaten hatten in der Vergangenheit eine Wahlpflicht. Heutzutage ist es jedoch unüblich, diese durchzusetzen und gar Strafen zu verlangen.