Wahlen in Deutschland werden durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt – nicht durch die normale staatliche Verwaltung. Dafür sind bei Bundestagswahlen rund 650.000 freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Sie üben dieses Ehrenamt aus, um sich für die Demokratie und freie Wahlen einzusetzen.
Hast du schon einmal darüber nachgedacht, Wahlhelfer zu werden? Wie du dich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer registrierst und welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, fassen wir für dich zusammen.
Welche Aufgaben übernehmen Wahlhelfer?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Du überwachst die Stimmangabe und sorgst für einen ruhigen und geordneten Ablauf im Wahllokal. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses hat dabei oberste Priorität und wird deshalb von allen Beteiligten streng geprüft.
Als Wahlhelfer kannst du verschiedene Funktionen übernehmen:
- Beisitzer: Als Beisitzer kommen zahlreiche Aufgaben auf dich zu. Du teilst die Stimmzettel aus und beobachtest den Wahlgang. Dabei stellst du sicher, dass alles regelkonform abläuft. Anschließend sortierst du die Stimmzettel und bist auch für die Auszählung zuständig.
- Schriftführer: Der Schriftführer ist dafür verantwortlich, das Wählerverzeichnis zu führen und darin die Stimmabgaben zu vermerken. Dadurch wird verhindert, dass Wählerinnen und Wähler mehr als eine Stimme abgeben. Am Ende der Wahl fertigt er die Wahlniederschrift an.
- Wahlvorsteher: Der Wahlvorsteher leitet den Wahlvorstand und verteilt die Aufgaben an die einzelnen Wahlhelfer. Zu seinen Aufgaben zählen die Überwachung der Stimmabgabe sowie der anschließenden Auszählung. Danach ermittelt er das Wahlergebnis und leitet es an die zuständige Gemeinde weiter.
Als Wahlhelfer bist du also maßgeblich daran beteiligt, die im Wahllokal und per Brief abgegebenen Stimmen auszuzählen. Auch die Überwachung des Wahlvorgangs ist eine wichtige Aufgabe, die die Wahrung unserer demokratischen Werte sicherstellt.
Wo kann ich mich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?
Möchtest du dich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden, dann teilst du diesen Wunsch der zuständigen Wahlbehörde mit. Du erklärst ihnen deine Bereitschaft, Wahlhelfer zu werden. Möglicherweise hat die Gemeinde, in der du lebst, auch bereits einen Aufruf veröffentlicht, um neue Wahlhelfer zu finden. Es kann darüber hinaus sein, dass du angeschrieben wirst, falls du bereits in der Vergangenheit Wahlhelfer warst.
Du kannst diese Aufgabe nur dann übernehmen, wenn du selbst wahlberechtigt bist. Du benötigst die deutsche Staatsangehörigkeit und musst mindestens 18 Jahre alt sein. Im Regelfall wirst du dann in der Gemeinde eingesetzt, in der du auch lebst.
Werde ich für meine Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer entlohnt?
Ja, es gibt eine kleine Entlohnung für deine Tätigkeit als Wahlhelfer. Diese wird offiziell als „Erfrischungsgeld“ bezeichnet. Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer erhältst du eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro. Wahlvorsteher erhalten aufgrund der größeren Verantwortung 35 Euro.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat betont allerdings, dass es sich bei der Wahlhelfertätigkeit um ein Ehrenamt handele. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten deshalb auch keine leistungsgerechte Entlohnung für ihr Engagement.